Keine ideologischen Exzesse im Grundgesetz!

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, FotoCollageAfD/CC0-Pixabay-2454404 CC0-Pixabay

Das Grundgesetz darf nicht nach jeweiliger Laune verändert werden – Den Begriff der ‘Rasse’ aus Art. 3 eliminieren zu wollen ist absurd.

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, macht klar, dass das Grundgesetz kein Schauplatz für ideologische Tagespolitik sein darf und die Väter und Mütter des Grundgesetzes wohlüberlegt die Entscheidung zur Formulierung getroffen haben. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rassismusdebatte fordern linke Gruppen und Parteien, den Begriff ‚Rasse‘ aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen. Ihrer Argumentation nach gäbe es keine Rassen, weshalb der Begriff veraltet sei und nicht ins Grundgesetz gehöre. Für Brander sind derartige Gedankenspiele nicht nachvollziehbar und rein ideologisch motiviert:

„Eine Änderung des Grundgesetzes insoweit vornehmen zu wollen ist absolut abwegig und offenbart zudem einen weiteren deutlichen Widerspruch der linksgrünen Ideologie. Wenn es Rassen gibt, ist die aktuelle Fassung des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, sondern geradezu zwingend, denn dann wurde die Formulierung zurecht gewählt. Wenn es hingegen keine Rassen geben sollte, gäbe es auch keinen ‚Rassismus‘ und die gesamte Diskussion der letzten Tage wäre noch weniger nachvollziehbar, als sie eh schon ist. Das Grundgesetz kann und darf nicht nach jeweiliger Laune angepasst und verändert werden, um Klientelgrüppchen Gefallen zu erweisen – insbesondere dann nicht, wenn sie wie im aktuellen Beispiel als marodierende Horden durch die Großstädte ziehen und Gesetze missachten. Eine solche Änderung des Grundgesetzes ist das völlig falsche Signal.“