Amtsmissbrauch? AfD-Fraktion Hamburg prüft Klage gegen Innensenator Grote (SPD)

Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf, Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, FotoCollageAfD

Der Hamburger Innensenator sollte sich an Recht und Gesetz halten und darf sein Amt nicht zu parteipolitischen Zwecken missbrauchen.

Die Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf haben mit Befremden zur Kenntnis genommen, wie Hamburgs Innensenator Grote (SPD) anläßlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für Hamburg 2019 versucht hatte, die AfD als Partei zu diskreditieren. Die AfD-Fraktion behält sich vor, gegen die Agitation des Innensenators Klage einzureichen.

Der Vorsitzende Dirk Nockemann sagt: „Auch der Innensenator muss sich an Recht und Gesetz halten. Wir sind sehr optimistisch, dass wir nach eingehender Prüfung eine Klage vorbereiten und damit vor Gericht erfolgreich sein werden. Es wird Zeit, dass wir unsere Demokratie und unsere Verfassung – auch vor übereifrigen Regierungsvertretern – schützen.“

Dr. Alexander Wolf, Co-Vorsitzender in der Hamburgischen Bürgerschaft und Mitlied im AfD-Bundesvorstand, ergänzt: „Der Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat im gestrigen Seehofer-Urteil festgestellt, dass die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung dort endet, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt. Genau das aber hat Grote gemacht und damit sein Amt als Innensenator missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren. Diesen Fehltritt werden wir ihm nicht durchgehen lassen.“

Auf der Pressekonferenz am 5. Juni 2020 zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2019 hatte Innensenator Andy Grote (SPD) auch die AfD erwähnt und dabei u. a. die Mutmaßung geäußert: „Insgesamt kann man sagen, dass die AfD ihren Konfrontationskurs gegen die den Staat tragenden demokratischen Parteien verstärkt. Das kann man auch in Hamburg beobachten unter anderem durch die Ablehnung der staatlichen Maßnahmen und die Forderung der Aufhebung an staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie.“

Auf Nachfrage eines Journalisten hatte Grote ergänzt:
„Ich habe nur gesagt, dass der Konfrontationskurs verstärkt wird. Man kann das sozusagen sehen, dass die AfD in der neuen Bürgerschaft deutlich konfrontativer auftritt. Und in ihren Haltungen sozusagen sich noch stärker als Antipol quasi zu allem positioniert, was auf Senats-, Regierungsebene und überhaupt von den anderen Parteien politisch verfolgt wird. Das ist natürlich ein Stück weit ganz normale Oppositionsarbeit, werden Sie jetzt sagen. Das stimmt auch. Aber trotzdem fällt es auf, das auch, bis hin zum Umgang mit der Geschäftsordnung, bis hin zum Tonfall schon in vielen, in vielen einzelnen Arten des Auftritts. Man nimmt eine Veränderung wahr, wenn man regelmäßig an Bürgerschaftssitzungen teilnimmt. Man nimmt einfach einen veränderten Auftritt wahr.“

Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat der Innensenator in Bezug auf diese Äußerungen auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zur Verfügung standen, und somit sein Amt im politischen Meinungskampf eingesetzt. Die AfD-Fraktion prüft die Einreichung einer Klage.