Hammer hängt in Berlin und Karlsruhe, nicht in Brüssel und Luxemburg

Prof. Dr. Jörg Meuthen (li) und Dr. Alexander Wolf (re), AfD-Bundesvorstand, FotoAfD/CC0-Pixabay-2867942 CC0-Pixabay

In Teilen nicht verfassungskonform: AfD fordert ein Ende der rechtswidrigen Anleihekäufe durch die EZB!

Die AfD-Bundesvorstandsmitglieder Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Wolf sehen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleihekäufen eine der Kernpositionen der AfD bestätigt:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet Sprengstoff. Das Verfassungsgericht zeigt auf, wer am Ende entscheidet – das deutsche Gericht und der deutsche Gesetzgeber, nicht der Europäische Gerichtshof! Zwar sei das Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) keine monetäre Staatsfinanzierung, so das Bundesverfassungsgericht, aber die EZB überschreite nach Ansicht der Richter gleichwohl ihre Kompetenzen und handle rechtswidrig. Damit stellen sich die Verfassungsrichter klar gegen den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht zeigt deutlich, wo ‚der Hammer hängt‘ – und der Hammer hängt nach wie vor nicht in Brüssel oder Luxemburg, sondern in Berlin und Karlsruhe!

Die AfD fordert ein Ende der undemokratischen und rechtswidrigen Anleihekäufe durch die EZB!“