Freiwilligkeit beim Tragen von Masken im öffentlichen Raum statt staatlich verordneter Maskenpflicht.
Die AfD-Landtagsfraktion Bayern fordert die schnelle Lockerung des bisher für den Freistaat gültigen Einschränkungen des täglichen und wirtschaftlichen Lebens. In einer Pressemitteilung spricht sich die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner gegen einen Zwang zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum und Geschäften aus. Zudem kritisiert die AfD-Fraktion das unter Hinweis auf die Corona-Pandemie verordnete Aussetzen etlicher Grundrechte für die Bürger in Bayern, was – wie auch der viel zu spät geschlossene Grenzverkehr und die immer noch bestehende Zuwanderungsmöglichkeit für Migranten – Fragen aufwerfe:
„Die AfD-Fraktion fordert eine schnelle, maßvolle Öffnung von Ladengeschäften und Speiselokalen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen, die Senkung der Umsatzsteuer für gastronomische Betriebe auf sieben Prozent, unbürokratische Hilfen für Unternehmer und Freiberuflicher, einen Schutz unserer Unternehmen vor feindlichen Übernahmen sowie die Einsetzung eine Enquete-Kommission, die die Maßnahmen der Staatsregierung überwacht.
Wir plädieren des Weiteren für Freiwilligkeit beim Maskentragen. Die von der Staatsregierung ausgerufene Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften ab nächster Woche, d. h. ab 27. April 2020 lehnen wir ab.
Die bayerische Staatsregierung schlitterte unvorbereitet in die Krise und versäumte es, Schutzmasken und medizinische Geräte in ausreichender Zahl zu beschaffen. Die Grenzen wurden zu spät geschlossen und stehen sogenannten Flüchtlingen immer noch offen, während für deutsche Staatsbürger zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden, darunter die Versammlungsfreiheit, die Reisefreiheit, die Gewerbefreiheit und die Berufsfreiheit. Mit Entschiedenheit wendet sich die AfD gegen eine unbefristete Fortsetzung dieser Maßnahmen sowie gegen das stasiartige Überwachungsprogramm einer Aufzeichnung von Bewegungsprofilen der Bürger durch eine Tracking-App. Eltern in nicht systemrelevanten Berufen werden weiterhin auf unbestimmte Zeit im luftleeren Raum hängen gelassen und haben ihren Zwangsurlaub oft bereits aufgebraucht. Gerade kleinere Kinder müssen weiter isoliert ohne jede Alternative leben. Auch für die Wirtschaft sind die Folgen des konfusen Agierens der Staatsregierung verheerend: Allein in Bayern werden die Kosten eines dreimonatigen Shutdowns bis zu 138 Milliarden Euro betragen, und das bayerische BIP wird um 22 Prozent sinken.
Wenigstens die Opposition ist in dieser schweren Krise ihrer Verpflichtung nachgekommen: Wäre sie nicht achtsam gewesen, dann hätten wir jetzt ein unbefristetes Infektionsschutzgesetz ohne Aufhebungsmöglichkeit für den Landtag. Die AfD wird auch weiterhin die Rechte der bayerischen Bürger verteidigen.“
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte angekündigt, als nächste Maßnahmen der Staatsregierung in der Corona-Krise Bau- und Gartenmärkte ab Montag, 27. April, wieder zu öffnen wie auch Auto- und Fahrradhändlern sowie Geschäften mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern ab nächster Woche die Wiedereröffnung zu erlauben. Größere Einkaufszentren, Hotels und Gaststätten sollen jedoch bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Die Ausgangsbeschränkungen und Abstandsvorschriften werden bis zum 4. Mai verlängert; zusätzlich soll ab dem 27. April eine Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr gelten.