Die Dublin IV-Verordnung wird den Deutschen als Erleichterung verkauft, besiegelt aber den Fangschuss für unsere Sozialsysteme!
Die EU will künftig die Zuwanderung festlegen – Illegale Migranten erhalten ungehindert Zuzugsrechte nach Deutschland – Minderjährige werden bevorzugt aufgenommen inkl. späterem Familiennachzug – Hohe Strafen für die Mitgliedersstaaten bei Nicht-Befolgung.
Der Rechtspolitische Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, Gunnar Beck, warnt vor den von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geäußerten Plänen für ein ,,gemeinsames Migrationskonzept”:
,,Die EU will ihre Schockstarre in der Coronakrise überwinden, um sich möglichst rasch wieder ihren Weltverbesserungsphantasien zu widmen – wider alle wirtschaftliche Vernunft. So hat EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in einem Interview mit dem ZDF am 3. April 2020 gefordert, den ,Blick nach vorne zu werfen auf ein gemeinsames Migrationskonzept.’ Gemeint ist damit, dass die Kommission auch auf Betreiben Merkels die Krise nutzen will, nun möglichst bald das bisherige Dublin III-Asylverfahren durch eine neue, bislang im Ministerrat blockierte Dublin IV-Verordnung zu ersetzen.”
Nach Dublin III gilt das Ersteintrittsprinzip, nach dem jeder Migrant grundsätzlich in dem EU-Staat Asyl beantragen muss, den er bei seiner illegalen Einreise zuerst betritt. Beck fährt fort: ,,Das Dublin III-System hätte Deutschland 2015 und 2016 vor dem Migrantenstrom geschützt, wenn sich Merkel und andere Regierungschefs nur an EU-Recht gehalten hätten. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zwingt, entgegen vielen irreführenden Darstellungen in Medien und ‚Wissenschaft‘, die EU keineswegs zur wahllosen Aufnahme zahlloser Migranten, allzumal illegaler Migranten, die ohne Einreiseerlaubnis einfach EU-Boden betreten.”
Beck wirft Merkel vor, ihren Rechtsbruch von 2015 bzgl. der Flüchtlingsaufnahme ohne Bundestagsmandat im Nachhinein legitimieren zu wollen:
,,Schon seit langem will Merkel den eigenen Rechtsbruch in der Migrationspolitik retrospektiv legitimieren, indem sie den Rechtsbruch selbst zum EU-Recht erklären lassen will. Die EU-Kommission soll ihr nun dabei assistieren und das Dublin-Asylsystem reformieren. Die Dublin IV-Verordnung sieht vor, das immer noch geltende Ersteintrittsprinzip umfassend auszuhebeln:
- Illegale Migranten, die bereits familiäre oder andere Bindungen zu einem Asylsuchenden, einer ‚Ankerperson‘, in einem EU-Mitgliedstaat haben, würden in noch höherem Maße als bislang nicht mehr im Ersteintrittsstaat, sondern in dem Mitgliedstaat der Ankerperson Asyl beantragen.
- Minderjährige sollen, so die jüngsten Überlegungen, besonders berücksichtigt werden, auch bei der Wahl ihres ‚Lieblingsstaates‘ für die Asylbeantragung. Deren Familienangehörigen erhielten dann Nachzugserleichterungen.
- Nach dem neuen ‚Fairness-Mechanismus‘ von Dublin IV sollen illegale Migranten automatisch auf andere EU-Mitgliedstaaten umverteilt werden, wenn die Migrantenzahlen in einem der Ersteintrittsstaaten ein von der EU-Kommission festgelegtes Kontingent überschreiten. EU-Mitgliedstaaten, die an der Gemeinsamen Asylpolitik beteiligt sind – und das sind fast alle – sollen so zur Aufnahme von Migranten gezwungen werden.
- Weigert sich ein Mitgliedstaat, Migranten gemäß dem neuen Umverteilungsmechanismus aufzunehmen, soll er an den Ersteintrittsstaat eine Ausgleichszahlung, d. h. eine Art Lösegeld von 250,000 Euro pro Migrant zahlen.”
Gunnar Beck resümiert: ,,Die Bundesregierung will die Dublin IV-Verordnung der deutschen Bevölkerung als Erleichterung verkaufen. Tatsächlich hat Deutschland seit 2015 nur deshalb Millionen illegale Migranten aufgenommen, weil Merkel die Dublin III – Regeln willkürlich suspendiert hat. Nach den Dublin III-Regeln hätte kaum ein Migrant deutschen Boden betreten dürfen. Nach Völkerrecht hätte kaum ein Migrant EU-Boden betreten müssen.
Dublin IV würde im Gegensatz zu Dublin III den Migrantenstrom anheizen. Bislang hatten Griechenland, Spanien und Italien Anreize, Migranten an der Einreise zu hindern. Dublin IV würde ihnen gestatten, die Einreisenden einfach weiter gen Norden zu senden, und zwar völlig legal. So schüfe Dublin IV neue Anreize zur illegalen Einreise. Überdies bedeutet das neue Familienzusammenführungs- und Ankerpersonenprinzip, dass viele illegale Migranten direkt nach Deutschland weitergereicht würden, weil sie bereits im Merkel-Deutschland eine Ankerperson haben.
Mit der Dublin IV – Verordnung wäre Merkel am Ziel ihrer Wünsche, denn die Mehrheit der illegalen Migranten, die im Süden Europas an Land gingen, erlangten das Recht zur sofortigen Weiter- und Einreise nach Deutschland.
In einem Schreiben an die Führung der Europäischen Volkspartei EVP, der größten Fraktion im EU-Parlament, soll der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban alle Gedanken an umfassende gesellschaftliche Experimente durch die EU-Institutionen entschieden zurückgewiesen haben. Seine Kollegen, so Orban, sollten sich wie er im Angesicht der Corona-Pandemie und anderer Probleme wohl eher dem Schutz und den unmittelbaren Bedürfnissen ihrer Landsleute widmen.
Die Vernunft in Europa hat ihren Sitz schon seit längerem nicht mehr in West-, sondern in Osteuropa. Unsere einzige Hoffnung bleibt daher, dass die Osteuropäer die Dublin IV-Verordnung wie auch andere dystopische Phantasien aus Brüssel und Berlin bis auf Weiteres aufhalten können. Glücklich, wer nicht wie wir Deutschen aus Brüssel und mittelbar auch Berlin regiert wird, sondern aus Budapest, Prag, Warschau oder vielleicht noch Wien”, sagt Beck.