Wenn Deutschland sich wegen Sicherheits-Erfordernissen im Corona-Lockdown befindet, muss das auch für Einreisen von Asylbewerbern gelten.
Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch MdB erklärt zum immer noch bestehden Nicht-Einreiseverbot von Asylbewerbern in der Corona-Krise:
„Erst kündigt Seehofer an, dass er zum Schutz vor dem Corona-Virus die Asylbewerber wie die übrigen Ausländer an deutschen Grenzen gleich behandeln wolle, d. h. Grenzschließung für alle gleichermaßen, wenn kein triftiger Einreisegrund vorliegt. Aber Seehofers Zurückweisungserlass gilt bisher nicht für Asylbewerber – trotz anderslautender Ankündigung. Wenn das ganze Land im Corona-Lockdown ist, um die Sicherheit für uns alle zu erhöhen, und wir damit den wirtschaftlichen Zusammenbruch in Kauf nehmen, kann es nicht sein, dass Asylbewerber weiter einreisen dürfen. Es geht hier um eine Grundsatzfrage und nicht darum, ob jetzt gerade weniger Asylbewerber zu uns kommen: Nicht einer darf jetzt nach Deutschland einreisen. Seehofer hat durch EU-Recht die Möglichkeit, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und die Grenzen für Asylbewerber zu schließen. Als AfD fordern wir: Die Corona-Grenzschließung muss endlich auch für Asylbewerber gelten und Merkel muss ihre Politik der offenen Grenzen aufgeben.“
Die WELT berichtet am 6. April 2020 über „Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber“ und weist beim BMI-Zurückweisungserlass auf die mangelnde Abstimmung Seehofers mit der Bundeskanzlerin hin.