Die AfD fordert die laufende Prüfung der zur Bekämpfung der Corona-Krise getroffenen Verbote und Beschneidungen der Grundrechte der Bürger.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner fordert die Bundesregierung und anderen Parteien auf, die im Rahmen der Corona-Krise ergriffenen Verbote und Einschränkungen der Bürger hinsichtlich ihrer Tragweite und Notwendigkeit laufend kritisch zu prüfen.
„Die derzeitigen Beschränkungen sind tiefe Eingriffe in die Grundrechte jedes Bürgers. Diese müssen zwingend auf das Notwendigste und die kürzest mögliche Zeitspanne beschränkt werden – die Grundrechte besitzen schließlich auch und vor allem in Krisenzeiten ihre Gültigkeit. Zumal hier erschwerend hinzukommt, dass Grundrechte und Verfassungsrecht schon in der Vorkrisenzeit stark unter Druck geraten waren.
Seit vielen Monaten reise ich durch die Lande und halte Reden und Vorträge zum Thema ‚Erosion des Rechtsstaats’. Man denke hier nur an die Meinungsfreiheit, die verfassungswidrige Forderung Merkels, demokratische Wahlen ‚rückgängig’ zu machen, die millionenfachen Verstöße gegen Art. 16a Grundgesetz oder den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes.
Als AfD werden wir darauf beharren, dass zwar das Nötigste getan wird, um der Pandemie Einhalt zu gebieten, aber auf der anderen Seite unser Grundgesetz nicht durch exekutive Maßnahmen ausgehebelt wird! Wenn wir jetzt schlafen, laufen wir Gefahr, dass wir bald in einem Staat aufwachen, in dem die Grundrechte nichts als hohle Phrasen sind“, sagt Brandner.
Auch der ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht in den aktuellen Einschränkungen für die Bürger die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaates“, sofern sich die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen sollten.