Wenn die ÖR-Sender – wie Corona-bedingt der Fall – weniger produzieren, sollten die Rundfunkbeiträge ausgesetzt werden.
In Zeiten der Corona-Krise kommen nicht nur gesundheitliche Belastungen auf die Bürger Deutschlands zu, sondern auch finanzielle Sorgen. Nun liegt es am Staat, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entlastung der Bürger herbeiführen. Neben Steuersenkungen wäre dabei auch an eine Aussetzung des Rundfunkbeitrages zu denken.
Das fordert der stellvertretender AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner MdB und sieht im Aussetzen des Rundfunkbeitrages ein wichtiges Zeichen für die Menschen. Angesichts dessen dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) eine Reduzierung des Beitrages auf ein Drittel für behinderte Menschen vorsieht, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, sei es folgerichtig, dass ein Beitrag insgesamt nicht mehr erhoben werden könne, wenn keine öffentlichen Veranstaltungen mehr stattfinden würden, wie es in der Corona-Krise der Fall ist.
„Auch wenn der Beitrag von 17,50 Euro monatlich die finanziellen Leiden der Menschen nicht entscheidend lindern können wird, so wäre es doch ein wichtiges Zeichen, auf den Einzug der Gebühr zu verzichten und so zu verdeutlichen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Einschnitten bereit ist, die bereits jetzt weite Teile der Bevölkerung treffen und zukünftig treffen werden. Einsparpotential ist in erheblichem Umfange vorhanden. So sollte sich der Rundfunk während der Krise auf sein Kerngeschäft, also Nachrichten, Bildung und Kultur beschränken und teure Produktionen im Bereich von einfachster Unterhaltung oder schlichten Serien oder Krimis aussetzen“, sagt Brandner.