Der eine muss wegen einer zu spät erneuerten Kleinkläranlage ins Gefängnis, der andere (GRÜNE) kommt zu Amt und Würden.
Wenn zwei das Gleiche tun ist es noch lange nicht dasselbe. In besonderem Maße scheint dies für die Partei die GRÜNEN im Freistaat Sachsen zu gelten. Deren Landtagsabgeordnete Katja Meier darf sich seit Monaten Justizministerin nennen, obwohl sie vor Jahren in einer linksextremen Musikband in einem Lied mit den Zeilen “Advent, Advent, ein Bulle brennt …” musikalisch mitgewirkt hatte und noch vor Monaten problemlos mit linksextremen Gruppierungen zusammentraf. Das scheint weder die CDU-SPD-GRÜNE Landesregierung zu stören noch den Verfassungsschutz auf den Plan zu bringen, die Aktivitäten von Frau Justizminister genauer unter die Lupe zu nehmen. Man muss nicht viel Phantasie aufbringen, um sich vorzustellen, was bei einem derartigen Fall in den Medien passieren würde, wenn so etwas einem Politiker einer alternativen Partei zugerechnet werden könnte.
Ähnliches findet nun auch auf einem Terrain statt, das die GRÜNEN quasi als “Erbhof” gepachtet haben, der Umweltpolitik. Hier ist der GRÜNE Abgeordnete Wolfram Günther als Umweltminister der Sächsischen Landesregierung in Amt und Würden, obwohl er als Privatperson jahrelang eine veraltete Kleinkläranlage betrieben hatte, während nun ein 68 Jahre alter Rentner für ein ähnliches ‘Vergehen’ ins Gefängnis muss.
Thomas Thumm, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen für den ländlichen Raum, kritisiert die „Doppelmoral“ des grünen Umweltministers und wird den Fall nun mit parlamentarischen Mitteln aufklären.
Der 68-jährige Jürgen Haß aus dem Reichenbach bei Zwickau sitzt seit Montag im Gefängnis, weil er Kleinkläranlage zu spät umgerüstet habe. Für Sachsens grünen Umweltminister Wolfram Günther gelten anscheinend andere Regeln. Er nutzt seit Jahren eine veraltete, rechtswidrige Kleinkläranlage. Konsequenzen: keine! Im Gegenteil: Trotz seiner dreisten Doppelmoral wurde Günther Ende 2019 zum Chef des Mega-Ministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft befördert.
Günther hatte 2015 im Sächsischen Landtag großspurig angemahnt, man müsse das mit den Kleinkläranlagen „irgendwann hinbekommen“. Sie seien schließlich „wichtig“. 2016 beschlich ihn dann anscheinend das ungute Gefühl, dass vielleicht doch auch für ihn die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten könnten. Wohl deshalb fragte er bei der Staatsregierung nach (Drs. 6/4011), welche Strafen in solchen Fällen verhängt werden.
Und die Moral von der Geschicht’: Bürger mit einer schmalen Rente müssen in den Knast, GRÜNE Berufspolitiker nicht.