Corona: Wo bleibt die Reisewarnung der Bundesregierung für Italien?

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Wenn in Italien die Bürger zu Hause und Restaurants geschlossen bleiben, sollte für deutsche Touristen ein Reiserücktritt ermöglicht werden.

Trotz der dramatischen Zuspitzung der Gesundheitslage in Italien aufgrund der steigenden Todesfälle infolge des  Corona-Virus scheint die Bundesregierung keinerlei Anstalten zu machen, eine Reisewarnung für Italien auszurufen. Damit erweist sie den deutschen Bürgern einen Bärendienst, die bisher keinen Reiserücktritt mit Rückerstattung der Kosten geltend machen können.

In Italien sind rund 60 Millionen Menschen dazu aufgefordert zu Hause zu bleiben, das Haus dürfe nur in bestimmten Fällen und nur mit triftigen Gründen verlassen werden. Die Reise- und Versammlungsfreiheit ist eingeschränkt, Kinos sind geschlossen, Läden oder Restaurants nur noch eingeschränkt geöffnet. Nach einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Italien sucht man bisher jedoch vergeblich.

„Ich fordere das Auswärtige Amt dazu auf, umgehend eine Reisewarnung für Italien herauszugeben. Die Reisewarnung ist für deutsche Touristen von großer Bedeutung, da eine Reisewarnung ein wesentliches Indiz für eine Gefährdung von Leib und Leben der Reisenden ist. In diesem Fall können Urlauber von der Reise zurücktreten und müssen den Reisepreis gemäß §651h BGB nicht zahlen, bloße ‚Sicherheitshinweise‘ auf der Homepage des Auswärtigen Amts haben keine wesentliche reiserechtliche Bedeutung. Mit einer Reisewarnung könnte die Bundesregierung die Verbraucher schnell und wirksam unterstützen“, erklärt der Tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Münzenmaier.

Der Außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Hampel, ergänzt: „Italien ergreift sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Statt den Italienern in den Rücken zu fallen, muss die Bundesregierung die italienischen Maßnahmen mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes flankieren.“