Das deutsche Asylsystem dient der Massenzuwanderung, trotz aller Gefahren

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Das Asylverfahren ist eine Farce, wenn nahezu jeder, der einmal den Asylstatus erhalten hatte, letztendlich für immer bleiben kann.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch bezeichnet das deutsche Asylverfahren als eine Farce, angesichts der Tatsache, dass nahezu jeder, der in Deutschland in den letzten drei Jahren einen Asylstatus erhalten hatte, diesen weiter behält, auch wenn sich die politische Lage im Heimatland offensichtlich gebessert hat:

„Die extrem niedrige Zahl der Widerrufe straft Merkels Versprechen, dass Asyl nur ‚zeitweiligen Schutz‘ bedeute, Lügen. Wie schlampig zur Zeit der Flüchtlingskrise auf ‚Asyl‘ geprüft wurde, ist allgemein bekannt. Trotzdem dürfen (fast) alle bleiben. Das deutsche Asylsystem bleibt Vehikel der Masseneinwanderung, trotz aller Gefahren. Für die von Altparteifunktionären immer wieder versprochene Trennung von Asyl und Einwanderung setzt sich in Wahrheit allein die AfD ein.”

Wie die „WELT“ (17.1.20) unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilt, sind im Jahr 2019 lediglich 5.610 Asylberechtigten die Schutztitel entzogen worden. Insgesamt sind in den Jahren 2010 bis 2019 trotz der millionenfachern Zuwanderung mit dem Anspruch auf ‘Asyl’ im Zuge der Grenzöffnung 2015 nicht einmal 14.000 Asylanerkennungen zurückgezogen oder widerrufen worden. In den Jahren 2000 bis 2009 lag die Zahl der sogenannten „Widerrufe“ mit 69.000 weitaus höher, obwohl die Zahl der Asylgesuche damals deutlich niedriger war als in den Jahren nach 2010, insbesondere in der Zeit der sogenannten Flüchtlingskrise 2014 bis 2016. Nach geltender Rechtslage muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von drei Jahren das Asylverfahren noch einmal überprüfen, z. B. darauf, ob die Fluchtgründe fortbestehen. Geschieht dies nicht, können Flüchtlinge schon drei bis fünf Jahre nach der Anerkennung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.