Der Antisemitismus-Resolution entsprechend sollten aufenthaltsbeendende Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus erfolgen.
Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende und Antisemitismusbeauftragte der AfD-Bundestagsfraktion, hat in der Debatte des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 2019 den Antrag der AfD zum Verbot der Hisbollah in Deutschland begründet. Die Tatsache, dass mit sechsmonatiger Verspätung nun auch die anderen Parteien ein Verbot der Hisbollah in Deutschland befürworteten, wertet von Storch als einen Erfolg der AfD. Allerdings greife der von der FDP gestellte Antrag zu kurz, weil darin das Verbot der Moscheevereine wie auch die Ausweisung von Hisbollah-Mitgliedern aus Deutschland nicht vorgesehen sei.
„Ein Betätigungsverbot allein ist völlig unzureichend und der Bekämpfung einer Terrororganisation unangemessen. Deshalb fordern wir: Ein Organisations- bzw. Vereinsverbot der Hisbollah in Deutschland und eine Auflösung ihrer Moscheevereine. Die Mitglieder der Hisbollah in Deutschland, rund 1.000 Anhänger, müssen auf der Grundlage des § 53 Aufenthaltsgesetz zügig ausgewiesen werden. Das entspricht im Übrigen auch der Forderung der Antisemitismus-Resolution des Bundestages, die ausdrücklich auch aufenthaltsbeendende Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus fordert. Wenn das auf die Hisbollah-Anhänger, die ‚Juden ins Gas‘ rufen und Israel vernichten wollten, nicht angewendet wird, auf wen dann? Wir fordern die Bundesregierung auf, das Verbot der Hisbollah noch vor dem nächsten drohenden Al-Quds-Tag vollständig umzusetzen“, sagt von Storch.