Unverständlich, warum der DUH-Abmahnverein noch immer als gemeinnützig anerkannt ist.
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Jan Bollinger, hat erneut davor gewarnt, weitere Fahrverbote in der Stadt Mainz auszusprechen, wie dies von DUH Deutsche Umwelthilfe per neuer Klage erreicht werden soll: „Die DUH stützt sich in ihrer Klage einzig auf Stickoxidmessungen durch einfache Passivsammler. Diese Passivsammler, das hat aber selbst die Landesregierung bereits auf eine Große Anfrage unserer Fraktion zugestanden, sind hinsichtlich der Messgenauigkeit und der zeitlichen Auflösung der Messung nicht genau genug. Die Standorte der Passivsammler in Mainz entsprechen zudem häufig nicht den Anforderungen der Immissionsschutzverordnung, außerdem sind sie fast immer zu nahe an der Fahrbahn. Die Messergebnisse eignen sich also überhaupt nicht zur Begründung weitreichender Maßnahmen wie eines Diesel-Fahrverbotes. Mit ihren Klagen hat die DUH bereits massiv der Wirtschaft und den Pendlern geschadet. Ich verstehe nicht, warum dieser Abmahnverein noch immer als gemeinnützig anerkannt ist“, sagt Bollinger.
AfD-Stadtratsmitglied in Mainz, Arne Kuster, ergänzt: „Die Versicherung Oberbürgermeister Eblings, ein Dieselfahrverbot sei in weite Ferne gerückt, hat die Oberbürgermeisterwahlen nicht lange überdauert.“