Eine ‚umfassende Einkommensprüfung‘ ist die sensationelle Kompromissformel, die von der GroKo als großer Wurf verkauft wird.
Die Rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, wertet den von der Regierungskoalition angekündigten Kompromiss bei der Grundrente als Flickschusterei und vergeblichen Versuch der Armutsbekämpfung mit den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung. Altersarmut und niedrige Renten seien keine Naturereignisse, so Schielke-Ziesing, sondern die Quittung für eine arbeitnehmerfeindliche Arbeits- und Sozialpolitik, viel zu niedrige Einkommen und prekärer Beschäftigungsverhältnisse.
„Eine ‚umfassende Einkommensprüfung‘, das ist der gemeinsame Nenner, der uns jetzt von beiden Seiten der Regierungskoalition als großer Wurf verkauft wird. CDU und CSU freuen sich, dass überhaupt etwas geprüft wird, die SPD freut sich, wieder einmal Geld auszugeben. Und wie immer, wenn es anscheinend nur Gewinner gibt, ist gesundes Misstrauen angebracht.
Zum einen ist die Finanzierung dieser Wohltaten längst nicht gesichert. Zwar sollen die rund 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten durch einen höheren Bundeszuschuss an die Rentenversicherung abgedeckt werden, aber eine Garantie, dass die Rentenkasse nicht doch auf den Kosten sitzen bleibt, gibt es nicht. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Beitragszahler und Rentner für versicherungsfremde Leistungen bluten müssen, derzeit pro Jahr mit rund 31 Milliarden Euro. Und es sind nicht zuletzt solche ‚linke Tasche – rechte Tasche‘ Taschenspielertricks der Bundesregierung, die das Vertrauen der Menschen in die sozialen Sicherungssysteme nachhaltig beschädigt haben.
Schon jetzt ist klar, dass die nun vorgelegte Konstruktion zu neuen Ungerechtigkeiten führen wird: Es ist absolut nicht erklärbar, dass ein Selbständiger, der 20 Jahre Beiträge in die Rentenkasse abgeführt hat, völlig leer ausgeht, es aber so sein wird, dass Grundrente unbesehen ins Ausland abgeführt wird, wo möglicherweise ganz andere Bedingungen herrschen. Es ist auch nicht erklärbar, warum zum Beispiel eine Ehefrau mit niedriger Rente aufgrund des gemeinsamen Haushaltseinkommens möglicherweise keine Grundrente erhält, ihre Nachbarin mit gleicher Rente, aber unverheiratet in einer Lebenspartnerschaft, dagegen schon“, sagt Schielke-Ziesing.