Was hat es mit der ‘Verdachtsgewinnungsphase’ auf sich und wer hat vertrauliche Informationen rechtswidrig an den NDR weitergegeben?
Die AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag, die niedersächsischen Bundestags-Abgeordneten und der Landesverband fordern das Amt für Verfassungsschutz auf, eine Stellungnahme zur Berichterstattung des NDR zu geben, wonach von einer „Verdachtsgewinnungphase“ die Rede ist: „Wir verlangen zu wissen, ob sie zutreffend ist, wenn ja, worauf sie gründet und wer diese vertraulichen Informationen rechtswidrig weitergegeben hat“, heißt es in einer Pressemitteilung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen.
Am 11. September 2019 hatte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) gemeldet, dass der Verfassungsschutz angeblich die sogenannte Verdachtsgewinnungsphase gegen die niedersächsische AfD gemäß Paragraph 8 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes eingeleitet habe. Das wisse man aus „unterschiedlichen Quellen“, erklärte der Sender nebulös. Der Präsident des Verfassungsschutzes Bernhard Witthaut hatte daraufhin der Presse mehrere Interviews gegeben, in denen er einerseits mit seiner Schweigepflicht in dieser Angelegenheit kokettierte und andererseits den Eindruck erweckte, dass dieser Sachverhalt wohl richtig sei. Eine offizielle Stellungnahme seines Amtes zur „Gerüchts-Berichterstattung“ des NDR sei dagegen bis Ende Oktober 2019 ausgeblieben.
„Dieses Vorgehen ist für einen Rechtsstaat in keiner Weise angemessen. Es sollte selbstverständlich sein, dass ein angeblich Beschuldigter erfährt, ob etwas gegen ihn vorliegt oder nicht. Nur so lässt sich der starke Eindruck entkräften, dass hier der Verfassungsschutz wieder einmal für parteipolitische Zwecke missbraucht wird, dass er nicht das Grundgesetz schützt, sondern einem allzu erfolgreichen Mitbewerber im Parteispektrum schaden soll“, fordert der AfD-Landesverband Niedersachsen.