Wie unser Grundgesetz Art. 16a, Abs. 2: Wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen.
Der amerikanische Supreme Court hat eine geplante Verschärfung des Asylrechtes durch die Trump-Administration erlaubt. Demnach können illegale Migranten, die durch einen Drittstaat eingereist sind, aber dort keinen Asylantrag gestellt haben, in den USA nicht länger um Asyl bitten.
Dazu erklärt Dr. Anton Friesen MdB, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: „Die Entscheidung des Supreme Court ist ein großer Sieg für Trump und seine Regierung. Illegale Migranten, die durch einen Drittstaat wie Mexiko eingereist sind, aber dort keinen Asylantrag gestellt haben, können nun in den USA nicht länger um Asyl bitten. Die bisherige Gutmenschenpraxis, dass selbsternannte Schutzsuchende ihr Wunschland selbst aussuchen konnten, ist damit für die USA erst einmal vom Tisch. Gut so!
Von der Trump’schen Asylpolitik können Deutschland und Europa noch lernen. Dabei gibt es hierzulande bereits entsprechende Gesetze, die allerdings aus politischen Gründen derzeit nicht angewandt werden. Ich erinnere nur an Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes: Wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich nicht auf das Asylrecht berufen. Die AfD bekennt sich als einzige politische Kraft zu diesem Grundsatz. Für uns ist es ganz klar: Es gibt kein Menschenrecht auf Migration!“, sagt Friesen.