Dem Arbeiter-Samariter-Bund sollte die Gemeinnützigkeit aberkannt werden

Doris von Sayn-Wittgenstein MdL, Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein und Mitglied der AfD-Fraktion, FotoAfD

„Niemand darf wegen …… seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Doris von Sayn-Wittgenstein, Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein und Mitglied des Landtags, kommentiert das “Verständnis von Demokratie” seitens des Vorsitzenden des Arbeiter-Samariter-Bunds und regt an, dem ASB die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

“Willkommen im Gesinnungsstaat! Immer mehr gesellschaftspolitische Akteure lassen ihre pseudo-demokratische Maske fallen; so in der vergangenen Woche, als der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) drei Erste-Hilfe-Schulungen für Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion absagte. Begründung: Die AfD stünde im Widerspruch zu den Werten des gemeinnützigen Wohlfahrtverbands.”

“Den Gipfel der Dreistigkeit erlaubte sich jedoch der im September wiedergewählte ASB-Vorsitzende Knut Fleckenstein, seines Zeichens EU-Abgeordneter der ehemaligen Volkspartei SPD. Wörtlich erklärte er auf einem Delegiertenkongreß seines Verbandes: „Unsere Mitglieder kommen aus allen demokratischen Parteien. Und alle demokratischen Parteien sind als Verbündete willkommen. Wenn es darum geht, mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität innerhalb unserer Gesellschaft zu organisieren. Die AfD gehört ausdrücklich nicht dazu.“ Weiter erklärte der feine Demokrat, er wolle nichts mit Leuten zu schaffen haben, „die hetzen, statt zu argumentieren. Die spalten, statt zueinander zu führen. Die offenen Rassismus vertreten, für die die Nazi-Zeit ein Fliegenschiß der Geschichte ist. Und die in weißen Hemden mit dem braunen Sumpf gemeinsam demonstrieren, um ihn langsam wieder hoffähig zu machen. Denen sagen wir: Mit unserem Widerstand könnt ihr rechnen!“

“Es ist ein seltsames Verständnis von Demokratie, das der Arbeiter-Samariter-Bund hier an den Tag legt. Der SPD-Politiker Fleckenstein täte gut daran, die Parteipolitik von seinem Amt als Vorsitzender eines Wohlfahrtverbands zu trennen. Und auch ein Blick ins Grundgesetz kann nicht schaden. Gerne erinnere ich Herrn Fleckenstein an Artikel 3, Abs. 3, worin es heißt: ‘Niemand darf wegen …… seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden’.”

“Einer gemeinnützigen Einrichtung wie dem ASB, der den Boden des Grundgesetzes verlassen hat, muß die Gemeinnützigkeit aberkannt werden!”