Auftrittsverbot für den Kabarettisten Kay Ray ist ein Anschlag auf die Kunstfreiheit

Dr. Marc Jongen MdB, kulturpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Aufforderung an den Deutsche Kulturrat, im Sinne der Kunstfreiheit klare Stellung zu beziehen.

Der kulturpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Marc Jongen, sieht in der Entscheidung des Bürgermeisters der Stadt Monheim (NRW), den Auftritt des Kaberettisten Kay Ray zu unterbinden, einen Anschlag auf die Kunstfreiheit. Bürgermeister Daniel Zimmermann (PETO) hatte das Verbot damit begründet, dass der Künstler in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ erklärt hatte, dass ihm das „Rechtsbashing“ auf die Nerven gehe.

Jongen forderte den Deutschen Kulturrat auf, sich klar und deutlich im Sinne der Kunstfreiheit einzusetzen: „Der Bürgermeister der Stadt Monheim hat ein gutes Beispiel dafür geliefert, wann die Grenzen der Kunstfreiheit aus Sicht des Juste Milieu erreicht sind. Der einfache Hinweis eines Künstlers darauf, dass ihm das ständige ,Rechtsbashing‘ auf die Nerve ginge, reicht aus Sicht eines Bürgermeisters, um eine Veranstaltung zu unterbinden. Doch nicht nur das: Er ist laut ,Rheinischer Post‘ tatsächlich auch noch der Meinung, dass diese Äußerung nicht durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sei, über deren Auslegung er offenbar allein entscheidet.“

„Das ist Willkür und ein massiver Angriff auf die Kunstfreiheit, der den Deutschen Kulturrat auf den Plan rufen sollte, der sich seinerzeit für die linke Agitprop-Kapelle ,Feine Sahne Fischfilet‘ stark gemacht hatte, als deren Konzert in den Räumlichkeiten des Bauhauses in Dessau abgesagt wurde. Diese Band sei ,sicherlich links, aber sie ist nicht extremistisch‘, erklärte damals Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats“, sagt Jongen.

„Was für ,Feine Sahne Fischfilet‘ gilt, muss für einen Kabarettisten wie Kay Ray erst recht gelten. Deshalb meine Aufforderung: Herr Zimmermann, erheben Sie Ihre Stimme! Im Unterschied zu den herbeihalluzinierten Behauptungen, die bösen Rechtspopulisten von der AfD versuchten, die Kunstfreiheit einzuschränken, gibt es hier tatsächlich einen Fall, bei dem mit Fug und Recht von Einschränkung der Kunstfreiheit die Rede sein kann“, so Jongen.