Krankenversorgung und Pflege nicht Investoren überlassen

Dr. Sylvia Groß MdL, AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz, FotoAfD/Pixabay_truthseeker08

Die medizinische und pflegetechnische Versorgungsqualität darf den Renditeerwartungen von Investoren nicht geopfert werden.

Dr. Sylvia Groß, gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, hat sich gegen die Übernahme von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen im Rahmen von Private-Equity-Modellen (PE) ausgesprochen. Durch eine Übernahme von privatwirtschaftlichen PE-Gesellschaften bestehe immer die Gefahr einer vorrangigen Gewinnorientierung, was zu Lasten der medizinischen bzw. pflegetechnischen Qualität gehen könnte: „Auch wenn sich die PE-Gesellschaften gegen den Vorwurf wehren, so liegt es im Wesen dieser Kapitalgesellschaften, innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters hohe, bis in den zweistelligen Bereich hinein reichende, Renditen zu erwirtschaften, um die Investoren so zufriedenzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, können Behandlungsqualität oder Arbeitnehmerzufriedenheit nicht im Vordergrund dieses Geschäftsmodells stehen. Im Gegenteil: es werden Arbeitsplatzabbau, Lohnsenkungen und Kündigungen von Tarifverträgen sowie Selektion bzgl. lukrativer Behandlungen zu beobachten sein.“

Groß ist in Sorge, dass durch Eingriffe in ein von den Bürgern solidarisch finanziertes Gesundheitssystem Mitnahmeeffekte für Investoren generiert und damit aus dem System geleitet werden würden. Sie fordert die Landesregierung auf, ihren Investitionskostenverpflichtungen gegenüber den Kliniken endlich in vollem Umfang nachzukommen. Das sei die beste Grundlage, um wirtschaftliche Schieflagen zu verhindern und Übernahmen vorzubeugen: „Durch Personaluntergrenzen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, engmaschigen Behandlungsqualitätskontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und fester Einbindung der privaten Einrichtungen in die Landeskrankenhauspläne sind die Einstiegshürden für PE-Gesellschaften zu erhöhen. Darüber hinaus ist die Inhaberschaft von Medizinischen Versorgungszentren ausschließlich in die Hände freiberuflich tätiger Ärzte zu legen und nur bedingt Ausnahmen zuzulassen. Die freie Arztwahl der Patienten und die Patientensicherheit in Versorgung und Betreuung muss immer unabhängig von Renditegedanken und Gewinnoptimierung oberstes Gebot sein“, so Groß.