EuGH-Urteil zur Entpolitisierung der Staatsanwaltschaften auf Linie der AfD

Dr. Alice Weidel MdB, AfD-Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten sollte endlich abgeschafft werden, wie von der AfD schon lange gefordert.

AfD-Bundesvorstandsmitglied, Dr. Alice Weidel, Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagasfraktion, und der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, sehen in der Entscheidung des EuGH, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine ‘Europäischen Haftbefehle’ mehr ausstellen dürfen, eine schallende Ohrfeige für die Weigerung der etablierten Parteien in Deutschland, die sich – auch gegen den Antrag der AfD – bisher geweigert haben, die Staatsanwaltschaften von den Justizministerien zu entkoppeln.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 27. Mai 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da aufgrund der Weisungsbefugnis der Justizminister „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gegeben sei.

Dazu erklärt Alice Weidel: „Die EuGH-Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die bornierte Weigerung der etablierten Politik, ein eklatantes Rechtsstaatsdefizit im deutschen Justizsystem zur Kenntnis zu nehmen und abzustellen. Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist ein Anachronismus und ein nicht hinnehmbares Einfallstor für missbräuchliche politische Einflussnahmen auf die Justiz.“

„In allen westlichen Demokratien sind politisch unabhängige Anklagebehörden Standard. Selbst das zentralistische Frankreich hat das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten längst abgeschafft. Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Entpolitisierung der Justiz, der diesen überfälligen Schritt auch für Deutschland vollziehen will, haben die übrigen Fraktionen dagegen erst Ende letzten Jahres mit arroganten Pseudo-Argumenten abgelehnt.“

„Diese Reform muss jetzt endlich umgesetzt werden. Schon vor Jahren hat der damalige Präsident des Deutschen Richterbundes Christoph Frank festgestellt, dass Deutschland wegen der fragwürdigen Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften heute ‚massive Probleme‘ hätte, überhaupt in die EU aufgenommen zu werden. Statt mit erhobenem Zeigefinger Europa zu spalten und besserwisserische Belehrungen an Nachbarländer wie Polen zu verteilen, täte die Bundesregierung gut daran, notwendige Reformen im eigenen Land nicht länger zu verhindern“, so Weidel.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R., sieht durch die Entscheidung des EuGH eine Einschränkung der Rechtssicherheit, solange es in Deutschland keine ‘Entpolitiserung der Justiz und Sicherheitsbehörden’ gebe, und fordert die anderen Parteien auf, diesen Missstand endlich zu beseitigen: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu den Europäischen Haftbefehlen kommt einer mittelschweren Katastrophe gleich. Nach hiesigem Kenntnisstand sind aktuell aufgrund solcher Haftbefehle zirka 5.800 Personen zur Festnahme ausgeschrieben. Werden diese nunmehr in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgegriffen, so stehen die dortigen Strafverfolgungsbehörden vor der Frage, ob diese Personen überhaupt festgenommen, geschweige denn nach Deutschland ausgeliefert werden dürfen. Wollte man den Richterspruch aus Luxemburg ernst nehmen, so müsste erst eine komplette Gesetzesänderung mit entsprechendem Verfahren durchlaufen werden, bevor hier wieder Rechtssicherheit herrscht. So etwas kommt dabei heraus, wenn es europäischen Institutionen überlassen werden soll, schon bei einem abstrakten Verdacht wirksame Strafverfolgungsinstrumentarien außer Kraft setzen zu können.“

„Unabhängig von dieser Entscheidung ist die Abschaffung des politischen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber den nachgeordneten Staatsanwaltschaften längst überfällig. Die Fraktion der Alternative für Deutschland hatte bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur ‚Entpolitisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden‘ in den Deutschen Bundestag eingebracht; in diesem ist auch explizit die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften enthalten. Die Fraktionen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien rufe ich daher auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und dieses unzeitgemäße ‚politische Weisungsrecht‘ ins Archiv zu  verbannen“, so Reusch.