Landeskirche Berlin-Brandenburg ruft zur politischen Säuberung auf

Waldemar Herdt MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay-mathiasfaust

Dass Engagement von AfD-Mitgliedern ‚im Einzelfall geprüft werden soll‘, aber Linksextreme offenbar kein Problem darstellen, ist auffällig.

Wie die Zeitung B.Z. in ihrer Onlineausgabe vom 12.03.2019 berichtet, soll die evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg ihre Gemeinden dazu auffordern, „politisch unzuverlässige“  Kandidaten von der Wahl in die Kirchenvorstände auszuschließen. Die Leitung der Landeskirche habe dazu eine Handreichung zusammengestellt, in der die entsprechenden Kriterien vorgestellt werden. Dabei soll es nicht um die Einstellung der Kandidaten zur Bibel, zum Evangelium oder zu der Lehre der protestantischen Gemeinden oder gar die freiheitliche-demokratische Grundordnung gehen, sondern einzig „rechte“ Meinungen aus den Kirchenvorständen fern gehalten werden.

Diese Haltung erschreckt den überzeugten Christen, Sprecher der Christen in der AfD-Nord und Bundestagsabgeordneten der AfD aus Niedersachen, Waldemar Herdt: „Ich kannte die evangelischen Landeskirchen in Deutschland bislang als Institutionen, die wirklich den Dialog mit jeder Meinung gesucht haben. Dass jetzt Engagement von AfD-Mitgliedern ‚im Einzelfall geprüft werden soll‘ und auf der anderen Seite Linksextreme, die per Definition klar menschenfeindlich sind, offenbar kein Problem darstellen, ist auffällig. Zumal die AfD eine Menschenrechtspartei ist, die das Recht auf Heimat nicht vergessen hat“, so Herdt.

Selbstverständlich, so Herdt, hätte jede Gemeinde das Recht, Grenzen der Mitgliedschaft zu ziehen, wobei allerdings darauf zu achten sei, dass dies nicht zu einer willkürlichen Diskiminierung hinauslaufe: „Natürlich darf eine Gemeinde sagen, dass sie bestimmte Haltungen nicht akzeptiert. Aber dann nach Regeln, die in alle Richtungen gelten. Wenn die Evangelische Landeskirche erwartet, dass ihre Mitglieder die reformatorischen Bekenntnisschriften und die Bibel als Autorität anerkennen, ist dies gutes Recht der Kirche. Aber wer Mitglied ist, kann auch Vorstandsmitglied werden – rechte Kirchensteuern nehmen, aber rechte Stimmen ausschließen, ist verlogen!“