AfD will wirksamere Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Vorstände

Fabian Jacobi MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Entwurf zur Reform des Aktiengesetzes in Bundestag eingebracht.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, Schadensersatzansprüche von Unternehmen gegen ihre Vorstände künftig wirksamer durchsetzen zu können (BT-Drs 19/8233).

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi erläutert den Entwurf: „Wir sehen eine Diskrepanz zwischen oft stattlichen Vergütungen auf der einen Seite und mangelnder effektiver Haftung für pflichtwidrige Fehlentscheidungen auf der anderen Seite. Als freiheitlich und marktwirtschaftlich orientierte Partei halten wir wenig davon, Vorstandsvergütungen gesetzlich zu begrenzen. Wir wollen aber, dass Vorstände für pflichtwidrig angerichtete Schäden auch tatsächlich haften. Die Akzeptanz von Marktwirtschaft und Vertragsfreiheit leidet, wenn Arbeitnehmer auch für geringe Pflichtwidrigkeiten mit Sanktionen bis zur Kündigung rechnen müssen, Pflichtwidrigkeiten auf der Leitungsebene des Unternehmens aber oftmals folgenlos bleiben oder sogar zum berüchtigten ‚goldenen Handschlag‘ führen.“

Fälle, in denen die Möglichkeit eines pflichtwidrigen Verhaltens von Vorständen von Aktiengesellschaften im Raum steht, gibt es immer wieder. Dem gegenüber sind Schadensersatzklagen gegen die Top-Manager eher selten. Ob in der Finanzkrise, als Banken in die Schieflage gerieten und mit astronomischen Summen vom Steuerzahler „gerettet“ wurden oder bei Milliardenschäden im Zuge von Diesel-Abgasmanipulationen. Stattdessen werden Verantwortliche, selbst wenn sie pflichtwidrig gehandelt haben, meist lediglich aus dem Unternehmen weggelobt und können sich dabei häufig über eine hohe Abfindung freuen. Der Gesetzgeber hat in mehreren Anläufen vergeblich versucht, die Haftungsdurchsetzung effektiver zu regeln. Die AfD bringt das Thema nun wieder auf die Tagesordnung. Die Aktionäre sollen künftig eine praktikablere Möglichkeit haben, Schadensersatzansprüche des Unternehmens selbst durchzusetzen, und dafür eine finanzielle Beteiligung am gezahlten Schadensersatz erhalten.

Ob in der Finanzkrise, als Banken in die Schieflage gerieten und mit astronomischen Summen vom Steuerzahler „gerettet“ wurden oder bei Milliardenschäden im Zuge von Diesel-Abgasmanipulationen: