Entgegen Grundgesetz-Verpflichtung: Nur jeder zehnte Hauptsitz und jede vierte Außenstelle einer Bundeshörde bisher in den neuen Bundesländern.
Zur immer noch ungleichen Verteilung von Bundesbehörden im gesamten Bundesgebiet erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Anton Friesen: „Nur jeder zehnte Hauptsitz und jede vierte Außenstelle einer Bundeshörde befindet sich in den neuen Bundesländern – und das fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit! Trotz großen Geredes, dass man mehr Bundesbehörden im Osten wolle, will die Bundesregierung nicht handeln. Weder ist die Errichtung von Hochschulen in den neuen Bundesländern geplant (mein Wahlkreis kann mit der kreisfreien Stadt Suhl ein Lied davon singen), noch überhaupt die Verlagerung von Bundesbehörden in die neuen Bundesländer. Dabei wurde eine gleichmäßige Verteilung von Bundesbehörden über das gesamte Bundesgebiet nicht nur 1992 von der Föderalismuskommission angemahnt, sie ist auch eine Verpflichtung aus dem Grundgesetz.“
„Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West besteht auch darin, dass die Bundesbehörden Präsenz zeigen, das Vertrauen der Bürger in unsere demokratischen Institutionen und den Behördenapparat stärken und die Identifikation mit dem Staat fördern. Gerade in strukturschwachen Regionen – und zwar nicht nur in den vom katastrophalen Kohleausstieg betroffenen Gebieten – können durch Bundesbehörden neue Arbeitsplätze und Wirtschaftskreisläufe entstehen. Die AfD bringt im kommenden Plenum einen Antrag ein, der die Bundesregierung auffordert, bestehende Bundesbehörden in die neuen Länder zu verlagern und zukünftig neue Bundesbehörden vorrangig dort zu errichten. Nichts anderes hat bereits die Föderalismuskommission 1992 gefordert. Mit dem in Weimar wohnhaften Schriftsteller Goethe lässt sich sagen: Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen“, so Friesen.