Einstellungen in oberen Bundesbehörden erfolgt nicht grundgesetzkonform

Stephan Brandner MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, FotoAfD

Auch zum 28. Jahrestag des Hauptstadtbeschlusses Berlin werden die gesetzlichen Vorgaben zur Stellenbesetzung nicht eingehalten.

Nachdem die Bundesregierung sich jahrelang geweigert hatte, die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Beamten in den Bundesbehörden offenzulegen, bringt eine Kleine Anfrage der AfD nun Licht ins Dunkel: Die Beamtenbesetzung in den Bundesministerien und -gerichten sowie den obersten Bundesbehörden widerspricht dem Artikel 36 Absatz 1 Grundgesetz, dem zu Folge Beamte aus allen Ländern in einem „angemessenen Verhältnis“ berücksichtigt werden müssen.

Stephan Brandner MdB, Vorsitzender des Bundestagsrechtsausschusses und Justiziar der AfD-Fraktion ist, kritisiert das Verschleiern und die grundgesetzwidrige Einstellungspraxis: „Es stört in der Bundesregierung offenbar niemanden, dass die obersten Bundesbehörden vor allem an einer Unterbesetzung an Beamten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen leiden, auch Baden-Württemberg und Bayern sind deutlich unterrepräsentiert. Insbesondere die Ministerien sind auch fast 30 Jahre nach der Einheit und am 28. Jahrestag der Berlinentscheidung noch immer ein Abbild der alten Bonner Republik. Ein Anteil von 40 Prozent findet sich zum Beispiel bei Beamten aus Nordrhein-Westfalen. Die Bundesregierung muss zügig dafür Sorge tragen, dass in den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Bundesländern in einem angemessenem Verhältnis Verwendung finden – das ist ein Erfordernis gleichwertiger Lebensverhältnisse ebenso wie der Deutschen Einheit.“