Die Forderung nach Deutschkenntnissen bei ausländischen Geistlichen ist allein nicht ausreichend!
Stephan Brandner MdB, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Initiator des Gesetzentwurfes zu „Deutsch ins Grundgesetz“, kritisiert die Halbherzigkeit, mit der die Bundesregierung vorgeht: „Die alleinige Kenntnis der deutschen Sprache reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr muss sichergestellt werden, dass die Predigten nicht genutzt werden, um Hassbotschaften in Fremdsprachen zu versenden. Unsere Forderung nach der Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz, die von allen Altparteien, teils unter Gelächter, ablehnend bewertet wurde, bildet für mich die Grundlage für alle Maßnahmen, die einfachgesetzlich zum Schutz der deutschen Sprache unternommen werden müssen. Eine Deutschpflicht, etwa für Imame, gehört meines Erachtens zwingend dazu.“