‚rechtswidrig und unverhältnismäßig‘: Haldenwang sollte abgesetzt werden

Andreas Kalbitz MdL, Landesvorsitzender der AfD-Brandenburg und Mitglied im AfD-Bundesvorstand, FotoAfD/Pixabay_TPHeinz

Ein Geheimdienst darf sich nicht von den Regierenden zum offensichtlichen Machterhalt einspannen lassen.

Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem entsprechenden Eilantrag der AfD statt.

Dazu erklärt Bundesvorstandsmitglied Andreas Kalbitz, Landesvorsitzender der AfD-Brandenburg: „Haldenwang hat eindeutig den Boden der politischen Neutralität verlassen und hat sich zur Marionette der Altparteien gemacht. Mit der Verwendung des Begriffs ‚Prüffall‘ hat der Verfassungsschutzchef die AfD, ihre Wähler und Mitglieder bewusst herabgewürdigt und negativ in der Öffentlichkeit dargestellt. Das war ‚rechtswidrig und auch unverhältnismäßig‘ – so die Richter heute. Ein Geheimdienst, der losgeschickt wird, um Parteien zu beobachten, muss zumindest neutral agieren und darf sich nicht von den Regierenden zum offensichtlichen Machterhalt einspannen lassen. Ein Verfassungsschutzpräsident, der das nicht versteht, ist nicht nur untragbar für seine Behörde, sondern wird zu einer echten Bedrohung für die Demokratie.“