Fahrlässig: Strengere Anlaufbedingungen für Seeschiffe in Küstennähe abgelehnt

Andreas Mrosek MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_Lars_Nissen_Photoart

AfD-Antrag hatte höhere Sicherheitsvorkehrungen für große Frachtschiffe in unmittelbarer Küstennähe gefordert.

Die AfD-Bundestagsfraktion bedauert, dass der von ihr gestellte Antrag auf Verschärfung der sogenannten ‘Anlaufbedingungsverordnung für Schiffe’ im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur abgelehnt worden ist. Die AfD-Fraktion hatte den Antrag gestellt, um Unfällen von bzw. Gefährdungen durch Frachtschiffe in unmittelbarer Küstennähe vorzubeugen. Im Laufe einer Havarie hatte das Frachtschiff „MSC Zoe“ am 2. Januar 2019 in Küstennähe Gefahrgutcontainer verloren.

Andreas Mrosek, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion im Verkehrsausschuss und erfahrener Nautiker, sagt dazu: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass in der Verordnung bislang kein Bezug auf den Tiefgang der Schiffe genommen wird. Es verwunderlich, dass nicht häufiger etwas passierte. Ein einzelner verlorener Container mit Gefahrgut kann weitaus verheerender für die Umwelt sein als ein auf Grund gelaufener Tanker. Seit Jahrzehnten werden Containerschiffe immer größer und transportieren inzwischen ebenso Gefahrgut wie Tanker. Bisher sind aber nur Tankschiffe verpflichtet, den Tiefwasserweg zu befahren. Das Risiko einer weiteren Havarie muss in Zukunft unbedingt vermeiden werden. Denn ob die Ferienregion Ostfriesland dann wieder so glimpflich davonkommt, muss bezweifelt werden. Mit einer einfachen Maßnahme könnte diese Gefahr beseitigt werden.“

„Umso bedauerlicher ist, dass die anderen Fraktionen nicht einmal nach der Havarie der „MSC Zoe“ über ihren Schatten springen können. Statt sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu berufen – nämlich das Verhindern solcher Unglücke und das Retten von Menschenleben – wird der AfD-Antrag abgelehnt. Das ist grob fahrlässig.“

Die Anlaufbedingungsverordnung regelt, welche Schiffe den sogenannten Tiefwasserweg in 60 Kilometer Entfernung von den Küsten befahren müssen. Bisher ist das nur für Tankschiffe mit gefährlicher Ladung und für Gastankschiffe vorgeschrieben. Alle anderen Schiffe dürfen den küstennahen Seeweg befahren. Die Anlaufbedingungsverordnung wurde bis heute nicht an die Veränderungen in der Seeschifffahrt angepasst. Es fehlt an einer grundsätzlichen Regelung, die Bezug auf den Tiefgang der Schiffe nimmt. Eine solche Regelung zu treffen ist weltweit eine übliche Praxis.