Mehr Flexibilität beim Umgangsrecht hilft Kindern getrennt lebender Eltern

Jens Maier MdB, AfD-Bundestagsabgeordneter aus Sachsen, FotoAfD_Pixabay_Pexels

AfD spricht sich beim Umgangsrecht getrennt lebender Eltern mit ihren Kindern für die Gleichberechtigung des Wechsel- und Residenzmodels aus.

Nach der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum sogenannten “Wechselmodell” am 13. Februar 2019 fühlt sich die AfD-Bundestagsfraktion in ihrer Auffassung bestätigt, das Wechsel- und Residenzmodell im Umgangsrecht getrennter Eltern mit ihren Kindern als gleichberechtigt zu sehen.

Für den AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Jens Maier, kann nicht einfach ein Modell durch das andere abgelöst werden: „Bei der Frage des Umgangsrechts stehen nicht die getrennten Eltern, sondern das Wohl des Kindes im Vordergrund. Jede Entscheidung hat sich vorrangig an seinen Bedürfnissen und nicht an abstrakten Modellen zu orientieren. Wünschenswert bleibt daher grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung zwischen den getrennten Eltern. Wenn diese sich nicht erreichen lässt, sollte eine gerichtliche Entscheidung nach den Umständen des Einzelfalls getroffen werden, ohne eines der genannten Modelle zum Regelfall zu erheben. Vielmehr sollten beide Modelle gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die AfD-Bundestagsfraktion wird sich für eine entsprechende gesetzliche Regelung stark machen.“

Unter “Wechselmodell” werden im Familienrecht Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder genannt, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten leben. Das Umgangs- und Betreuungsrecht der Eltern soll demnach gleichberechtigt aufgeteilt werden. Der aktuellen Rechtslage entsprechend lebt ein Kind zurzeit gemäß des „Residenzmodells“ bei einem Elternteil und hat mit dem anderen Elternteil lediglich einen Umgang, der von Fall zu Fall abzuklären ist. Beide Modell haben Schwachpunkte. Entsprechend des Residenzmodells leben die Kinder in der Regel bei ihrer Mutter und der Vater muss den Umfang seines Umgangsrechts erstreiten. Das Wechselmodell wiederum erweist sich dann als schwer durchführbar, wenn ein regelmäßiger Umzug des Kindes von einem Elternteil zum anderen aufgrund seines noch jungen Alters Probleme bereitet oder die Wohnungen der getrennt lebenden Eltern weit auseinander liegen. Zudem setzt das Wechselmodell bei den Eltern eine hohe Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation voraus.