Die Grundrechte deutscher Bürger dürfen nicht durch faule Kompromisse in Brüssel aufs Spiel gesetzt werden.
Nach dem Kompromiss des Europäischen Rats bei der Urheberrechtsrichtlinie, droht den großen Anbietern von Internetplattformen die Verpflichtung zur Installation von „Upload-Filtern“ (Urheberrichtlinie, Artikel 13). Lediglich für jüngere und kleinere Plattformen soll es Ausnahmen geben.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht dieser Entscheidung kritisch gegenüber. Sie lehnt die “Filterung” der von Nutzern auf Internetplattformen hochgeladenen Inhalte ab und fordert die Bundesregierung auf, entsprechend ihrer vor einem Jahr zum Ausdruck gebrachten Ablehnung von Upload-Filtern zu verfahren. Technische Filtersysteme seien kein geeignetes Mittel, Urheberrechte im Netz durchzusetzen, da sie nicht verlässlich zwischen rechtsverletzenden und legalen Werknutzungen unterscheiden könnten. Eine derartige Unterscheidung sei aber bei Bildzitaten oder künstlerischen Parodien notwendig. Filter könnten erst dann korrekt arbeiten, wenn z.B. Abschlüsse von Lizenzverträgen vorlägen, deren Einhaltung überprüft werden könnte.
Für den AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Tobias Matthias Peterka, wird die Meinungs- und Kunstfreiheit durch Upload-Filter unangemessen beschränkt: „Vor einem Jahr lehnte die große Koalition Upload-Filter noch als unverhältnismäßig ab. Nun werden die Grundrechte deutscher Bürger durch die Bundesregierung für einen faulen Kompromiss in Brüssel aufs Spiel gesetzt.“
Hoffnung setzt Peterka auf weitere Verhandlungen mit der Kommission und dem EU-Parlament (Trilog), durch die die Richtlinie noch abgeschwächt werden könnte.