Deutschland braucht eine Aufsichtsbehörde für im Ausland geförderte Projekte bezüglich Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Umweltschutz.
Medienberichten zufolge plant der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), einen Gesetzesentwurf, mit dem deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren, verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten und der sozialen und ökologischen Standards im Produktionsland zu gewährleisten.
Der Sprecher für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dietmar Friedhoff, begrüßt den Gesetzesentwurf und fordert darüber hinausgehend ein eigenständiges Gesetz zur deutschen Entwicklungspolitik: „Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzesentwurf. Ich hoffe, dass das Wertkettenschöpfungsgesetz aber nicht wieder als Bettvorleger endet wie im Falle des von Bundesminister Gerd Müller eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Entwicklungsinvestitionsgesetz. Dieser Gesetzesentwurf wurde ja von der eigenen Fraktion abgelehnt. Weiterhin sehe ich auch erhebliche Probleme, wenn die Gewerbeaufsicht, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung mit der Durchsetzung und der Kontrolle der Unternehmen beauftragt werden. Die personellen Kapazitäten werden hierfür gar nicht ausreichen. Die Aufsichtsbehörden müssten auch vor Ort stichprobenartig im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht die Einhaltung des Gesetzes überprüfen und sich nicht nur auf die Berichte der Unternehmen verlassen.“
„Selbstverständlich wird es auch für Deutschland nach mittlerweile über sieben Jahrzehnten Entwicklungspolitik Zeit, ein eigenständiges Gesetz zur deutschen Entwicklungspolitik zu erarbeiten, um auf dieser Grundlage auch Handlungssicherheit, Rahmenbedingungen und Prüfungsmöglichkeiten zu schaffen. Österreich ist mit gutem Beispiel vorangegangen und besitzt seit 2002 ein Bundesgesetz, welches die Zuständigkeit des Bundes in der Entwicklungszusammenarbeit klar definiert. Daran sollte sich die Bundesregierung ein Beispiel nehmen. Das ständige Hantieren der Bundesregierung auf Nebenkriegsschauplätzen ist nicht zielführend. Wir müssen endlich gesetzliche und allgemeingültige Handlungsgrundlagen in der Entwicklungspolitik schaffen auf denen dann Schritt für Schritt aufgebaut werden kann. Das Fundament eines Hauses wird grundsätzlich zuerst errichtet.“