Es kann nicht sein, dass ein Europäischer Gerichtshof die Regeln festlegt, wie die EU-Staaten mit Sozialleistungen verfahren müssen.
Bundesvorstandsmitglied Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Februar 2019, dem zufolge Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat leben als ihre Kinder und dort nicht arbeiten, dennoch Anspruch auf Kindergeld haben sollen: „Es kann nicht sein, dass ein Europäischer Gerichtshof die Regeln festlegt, wie die Mitgliedsstaaten der EU mit den von ihren Bürgern erarbeiteten Sozialleistungen verfahren. Richter sind keine Gesetzgeber. Das heutige Urteil des EuGH öffnet Tür und Tor für den Missbrauch von Sozialleistungen. Schon jetzt nehmen immer mehr EU-Ausländer vor allem aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien die Einladung zum Sozialtourismus auf Kosten der deutschen Steuerzahler gerne an. Dem ungebremsten Export von Familienleistungen muss stattdessen endlich ein Riegel vorschoben werden.“
Österreich habe in dieser Hinsicht einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, indem es seit Beginn dieses Jahres die Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten anpasse. Die AfD-Fraktion habe bereits im vergangenen Jahr in einem Antrag im Bundestag eine vergleichbare Regelung auch für Deutschland gefordert.
„Anstatt sich an dem österreichischen Vorbild zu orientieren, hat die EU-Kommission aber ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Eine EU, deren Institutionen derart vorgehen, schafft keinen Mehrwert, sondern handelt zum Schaden ihrer Mitgliedsstaaten“, so Weidel.