In Bundesbehörden sollten Beamte aus allen Ländern proportional vertreten sein

Stephan Brandner MdB, AfD-Bundestagsfraktion, Vorsitzender des Bundestagsauschusses Recht und Verbraucherschutz , FotoAfD/Pixabay-3dman_eu

Ostdeutsche werden noch immer nicht ausreichend bei der Besetzung von Stellen in Bundesbehörden berücksichtigt.

Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, mahnt die Bundesbehörden zur Einhaltung von Artikel 36 Abs. 1 Grundgesetz, wonach bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in einem angemessenen Verhältnis eingesetzt werden sollten: „Gerade Ostdeutsche werden noch immer nicht ausreichend bei der Besetzung von Stellen berücksichtigt. 30 Jahre nach dem Fall der Mauer ist dies nicht länger hinnehmbar.“

Das Grundgesetz gebe keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern müsse beachtet und umgesetzt werden: „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bundesregierung die Forderungen des Grundgesetzes ernstnimmt und umsetzt. Wenn ihrer Ansicht nach die Umsetzung illusorisch sei, dann muss das Grundgesetz geändert – darf aber nicht ignoriert werden“, sagt Brandner.

Brandner reagiert damit auf die Erklärung der Bundesregierung, dass eine mathematische Proportionalität ebenso ausgeschlossen sei wie die Überprüfung der Proportionalität an sich. Artikel 36 Abs. 1 Grundgesetz werde wohl offenbar nur als eine leere Worthülse begriffen, so Bandner: Als AfD werden wir darauf pochen, dass der Grundsatz des Artikel 36 Absatz 1 angemessen umgesetzt wird.“