AfD fordert Bundeszuständigkeit für die Terrorismus- und Gefahrenabwehr

Martin Hess MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoGrafikAfD/CC0-Pixabay__AlexVan CC0-Pixabay

Konzeptlose FDP begnügt sich mit Forderung nach einem Arbeitskreis.

Im Plenum des Deutschen Bundestages wurden am 1. Februar 2019 zwei Anträge für die Verbesserung der Sicherheitsarchitektur zur Abwehr von Terrorismus und Gewaltakten debattiert. Die AfD fordert eine Bundeszuständigkeit für die Gefahrenabwehr, während die FDP in ihrer Konzeptlosigkeit lediglich eine Kommission einsetzen möchte, die Vorschläge für eine Reform erarbeiten soll.

Dazu erklärt Martin Hess, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und ehemaliger Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung: „Die FDP verfährt nach dem Motto: Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man einen Arbeitskreis. Wir haben aber keine Zeit, zu warten, bis eine Kommission im Jahre 2020 Empfehlungen ausgearbeitet hat! Die Terrorgefahr ist so hoch wie nie zuvor, das hat die Aushebung der irakischen Terrorzelle am Mittwoch eindeutig gezeigt. Deshalb müssen jetzt die Maßnahmen umgesetzt werden, die alle Praktiker und die meisten Experten schon lange fordern und die unsere Fraktion vorgeschlagen hat:

Der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht länger durch die Zersplitterung des Rechts in zig Polizeigesetze behindert werden. Daher muss dem Bund die klare Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr im Bereich der Terrorismusbekämpfung übertragen werden. Alle islamistischen Gefährder sind umgehend in Abschiebehaft zu nehmen und abzuschieben. Handelt es sich um Deutsche, so müssen diese so lange in Gewahrsam genommen werden, wie die Bedrohung für Leib und Leben der Bürger anhält. Die Sicherheit der Bevölkerung ist wichtiger als die Freiheitsrechte von Terroristen!“