Handelsschiffe mit mehr als 10 Meter Tiefgang sollten den Tiefwasserweg befahren, nicht mehr die Küstenregionen.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) für das deutsche Küstenmeer in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ziel ist der bessere Schutz der Küsten und der Meeresfauna. Mit dieser Maßnahme möchte die AfD im besonderen Maße der zunehmenden Gefährdung der Umwelt durch große Containerschiffe Rechnung tragen. Entsprechend des AfD-Antrags soll künftig allen Handelsschiffen mit einem Tiefgang von über 10 Metern vorgeschrieben werden, ausschließlich den Tiefwasserweg benutzen zu müssen und nicht mehr die Küstenregion.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mrosek, Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und Dipl.-Ing. für Schiffsführung, erläutert die Forderung: „Die Benutzung des küstennahen VTG verkürzt die Fahrtzeit zu den deutschen Häfen um rund zwei Stunden und spart den Reedern natürlich Geld. Diese Einsparung wird mit einem unkalkulierbaren Risiko für die Küsten, die Meeresfauna und die vom Tourismus abhängigen Seebäder auf den Ostfriesischen Inseln erkauft. Daher muss der maximale Tiefgang für Schiffe, die das küstennahe VTG befahren wollen, auf 10 Meter begrenzt werden. Diese Regelung dient zudem der Sicherheit der Schiffsbesatzungen. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, ist die nächste Havarie nur eine Frage der Zeit.“
In der Nacht vom 1. auf den 2. Januar 2019 hatte das Containerschiff „MSC ZOE“, eines der weltweit größten Schiffe mit 400 Meter Länge, 59 Meter Breite und einem Tiefgang von 12,7 Meter, das küstennahe Verkehrstrennungsgebiet (VTG) „Terschelling-German Bight“ befahren und dabei zweimal Container verloren, vor der Küste von Ameland und auf Höhe von Borkum. In der geltenden Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) ist bereits vorgeschrieben, dass Tankschiffe mit gefährlicher Ladung das küstennahe VTG nicht befahren dürfen, sondern den Tiefwasserweg „German Bight-Western Aproach“ benutzen müssen. Da immer mehr Gefahrgut auch in Containern transportiert und viele Containerschiffe bereits mehr Gefahrgut an Bord als mittelgroße Tanker haben, sei die Anpassung der AnlBV erforderlich, so die AfD-Fraktion.