Kindergeld sollte an Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst werden.
Die EU-Kommission geht gegen Österreich wegen der Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Ausland, vor. Die Indexierung sei zutiefst unfair, so EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Dessen ungeachtet betont der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag und stellvertretende Bundessprecher, Kay Gottschalk, die Haltung der AfD, die sich auf einer Linie mit Österreich sieht: „Das Vertragsverletzungsverfahren sollte Österreich und uns nicht weiter beeindrucken, da die Argumentation der EU-Kommission völlig falsch ist.“
Insbesondere für die Kinder in Deutschland stelle dieses Verfahren eine grobe Ungerechtigkeit dar, da sie doch relativ zu den Lebenshaltungskosten, beispielsweise in Osteuropa, schlechter gestellt würden, sagt Gottschalk.
„So haben wir letztes Jahr etwa für 123.855 polnische Kinder den deutschen Standard an Kindergeld in Höhe von 194 Euro gezahlt und damit einen Fördereffekt dieser Familien ausgelöst. In Polen würden sie normalerweise nur einen gestaffelten Betrag von bis zu maximal 31 Euro im Monat erhalten. Unsere im Gesetzesantrag geforderte ‚Als-ob Regelung‘ bedeutet daher keine Benachteiligung, sondern nur eine konsequente und faire Behandlung der deutschen Kinder“, so Gottschalk.