AfD-Antrag zur Kindergeld-Anpassung für im EU-Ausland lebende Kinder

Kay Gottschalk MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_RichardLey

Kinder im Ausland sollten beim Kindergeld nicht bevorzugt werden.

Die AfD wird am Donnerstag, 17. Januar 2019, im Bundestag einen Gesetzesentwurf zur Kindergeld-Anpassung für im EU-Ausland lebende Kinder einbringen. Ziel ist es, die Höhe der Zahlungen ins Ausland entsprechend den jeweiligen Lebenshaltungskosten

Laut Statistik der Familienkasse wurden im Jahr 2018 Kindergeld-Zahlungen in Höhe von 402 Millionen Euro ins Ausland überwiesen. Angaben der Bundesregierung zufolge waren es 2012 noch 75 Millionen Euro.

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Kay Gottschalk, begründet den Gesetzesentwurf: „Die Bundesregierung sollte sich dem Vorschlag der österreichischen Regierung und der AfD anschließen, der vorsieht, dass Kindergeld für im Ausland lebende Kinder zu indexieren. Das fordert die Bayerische Regierung im Übrigen auch. Diese Indexierung ist bei derartig großen Unterschieden bei den Lebenserhaltungskosten nur gerecht und sozial.“

„Die  hier vorliegende angebliche Kollision mit dem europäischen Recht, zeigt wieder einmal eindrucksvoll, wie von der EU die Souveränität der einzelnen Staaten ausgehebelt wird und wie zentralistisch und undemokratisch durchregiert wird. Ich kann nur hoffen, dass der Verstand sich am Donnerstag im Bundestag durchsetzen wird.“