GEW nicht mehr auf Boden der FDGO: Polit-Agitation in Schulen in Schleswig-Holstein hineingetragen

Doris von Sayn-Wittgenstein, Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein und Mitglied der Landtagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_Taken

Die SPD nahe GEW zeigt ihr gestörtes Verhältnis zu Demokratie und Meinungsfreiheit.

Die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung hatte am 21. November 2018 unter der Überschrift „Wegen AfD: Lehrerverbände gehen aufeinander los“ darüber berichtet, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Philologenverband, d.h. die Vereinigung der Gymnasiallehrer, auf üble Art beschimpft und über ihre Mitglieder ein Flugblatt in zirka 300 Schulen Schleswig-Holsteins aushängen ließ. Darin wird dem Philologenverband vorgeworfen, „die AfD salonfähig zu machen“ und dieser aufgefordert,:„Machen Sie nicht weiter die rassistische AfD salonfähig! Für Vielfalt und Toleranz – gegen rechte Hetze!“

Anlaß für die landesweite Aktion war eine ganz normale Podiumsdiskussion, zu der der Philologenverband Vertreter von allen sechs im Landtag vertretenen Parteien eingeladen hatte. Für die SPD nahe GEW war es wohl unerträglich, dass auch ein Vertreter der AfD mit am Tisch sitzen durfte.

Der Landesvorsitzende des Philologenverbandes hatte die Einladung an die AfD als das bezeichnet, was sie ausdrückte, nämlich „Respekt vor Wahlergebnissen aus und nicht inhaltliche Nähe zur AfD“. Seiner Meinung nach offenbare die GEW, „ein gestörtes Verhältnis zu Demokratie, Pluralismus und Meinungsfreiheit“.

Für Doris von Sayn-Wittgenstein, MdL und Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein, ist ersichtlich, dass die GEW ein grundlegendes Problem mit demokratischen Gepflogenheiten und Meinungsfreiheit zu haben scheint: „Die Reaktion des Philologenverbands ist zu begrüßen. Sie zeigt, daß er auf dem Boden der FDGO steht. Wer, wie die GEW, demokratische Grundsätze aushebeln und demokratisch gewählte Parteien von schulischen Informationsveranstaltungen fernhalten will, zeigt sein wahres Gesicht. Die GEW hat Verständnisprobleme mit verfassungsrechtlichen Geboten“, erklärt von Sayn-Wittgenstein.