Der rot-rote Doppelhaushalt für ‘Brandenburg 2019/2020’ ist verfassungswidrig

Andreas Galau MdL, AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, FotoAfD/Pixabay_RonnyK

Gutachten bestätigt die Auffassung der AfD.

Aufgrund ihrer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Doppelhaushaltes 2019/2020 für Brandenburg hatte die AfD-Fraktion im Landtag ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider in Auftrag gegeben. Dabei sollte festgestellt werden, ob der von der rot-roten Regierungskoalition verabschiedete Haushalt verfassungsgemäß erfolgt war. Hauptkritikpunkt der AfD-Fraktion ist, dass der Doppelhaushalt weit über die im Jahr 2019 endende, aktuelle Legislaturperiode hinausgeht und damit direkt in die Haushaltsbefugnisse der am 1. September 2019 neu zu wählenden Landesregierung eingreift. Da angesichts der aktuellen Umfragewerte ein Fortbestehen der rot-roten Regierungskoalition als unwahrschein anzusehen ist, liegt der Verdacht nahe, dass die daran beteiligten Parteien SPD und LINKE mit dem Doppelhaushalt versuchen, ihre eigenen politische Ziele auch für das Jahr 2020 festschreiben zu wollen. Das Gutachten bestätigt die Position der AfD.

Andreas Galau, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, sieht sich durch das Gutachten voll bestätigt: „Das Rechtsgutachten von Herrn Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider zur ‚Verfassungsmäßigkeit des von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Doppelhaushaltes 2019/2020 für das Land Brandenburg‘ kommt zu einem für Rot-Rot vernichtenden Ergebnis: ‚Das Haushaltsgesetz, das die Landesregierung Brandenburgs am 18. Juli 2018 in den Sechsten Landtag Brandenburgs eingebracht hat und dessen Verabschiedung nach dritter Lesung für den 14. Dezember 2018 vorgesehen ist, ist insoweit verfassungswidrig und nichtig, als es außer dem Haushaltsplan für 2019 auch den Haushaltsplan für 2020 (Doppelhaushalt) feststellt”, so Galau.

Dem Gutachten zufolge, darf der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 den Siebenten Landtag Brandenburgs nur für eine knapp bemessene Übergangszeit binden, die sich aus dem Jährigkeitsprinzip der Haushaltsplanung ergebe, d.h. maximal bis zum 31. Dezember 2019, weil das Haushaltsjahr der Landesregierung nach § 4 S. 1 HGrG grundsätzlich das Kalenderjahr sei. Dementsprechend lautet es im Gutachten von Prof. Schatschneider: „Der Haushaltsplan für 2020 wird mangels Legitimation durch den Siebenten Landtag Brandenburgs verfassungswidrig und nichtig sein.”

Für Andreas Galau ist mit diesem Rechtsgutachten die AfD-Auffassung bestätigt, „dass der verfassungswidrige Doppelhaushalt ein unzulässiger Versuch der gescheiterten Woidke-Regierung ist, ihre Politik gegen die Menschen in Brandenburg über ihr Regierungsende hinaus fortzusetzen. Am 1. September 2019 wird diese Regierung abgewählt und die für Brandenburg fatale Politik des Nichtstuns beendet.“

Hier geht es zur Zusammenfassung des Gutachtens von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider: https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2018/11/Gutachten-Schachtschneider-Zsfsg.pdf