20. Sitzung des Finanzausschusses – “Abschaffung des Solidaritätszuschlags” erneut von Tagesordnung genommen

Stefan Keuter, MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion aus Nordrhein-Westfalen, FotoAfD/Pixabay_geralt

CDU/CSU und SPD müssen sich den Forderung der AfD stellen.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD lassen zum 3. Mal in Folge das Thema „Abschaffung des Solidaritätszuschlags“ von der Tagesordnung nehmen.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter: „Die Groko lässt die Abstimmung über den Antrag der AfD zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags erneut von der Tagesordnung nehmen. Die CDU begründet dies mit ‚weiterem Beratungsbedarf‘. Es ist eine Frechheit mit welcher Arroganz die Altparteien das Thema zu umschiffen versuchen.“

Am Morgen des 07.11.2018 veranlassten CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss den Tagungsordnungspunkt „Antrag auf sofortige und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags BT-Drucksache 19/1179 von Stefan Keuter u.a. und der Fraktion der AfD“ sowie den „Gesetzesentwurf der FDP zur Aufhebung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995“, von der Tagesordnung nehmen zu lassen.

Es scheint sich hier um eine Hinhaltetaktik zu handeln. Bereits am 26.09.2018 und 17.10.2018 ließen die Regierungsparteien diesen Tagungsordnungspunkt von der Tagesordnung nehmen. Als Begründung wird immer der erhöhte Beratungsbedarf genannt.

Keuter appelliert erneut: „Die seit über 25 Jahren andauernde Steuer-Sonderbelastung nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz sind endlich zu beenden. Die Entlastung der Steuerzahler durch die Abschaffung des ungleichen Dauer-Soli ist mehr als geboten.“

Dieser Forderung der AfD werden sich CDU/CSU und SPD stellen müssen. Zumindest die SPD hat nun angekündigt, einer erneuten Absetzung von der Tagesordnung nicht mehr zustimmen zu wollen. Die Regierungsparteien werden somit bei der nächsten Sitzung des Finanzausschusses endlich Farbe bekennen müssen, wie sie sich zu der Entlastung ihrer Bürger positionieren, die seit Jahren unter der Steuerlast, eines mittlerweile verfassungswidrig gewordenen Dauersoli, zu leiden haben, so Keuter weiter.