Umweltbundesamt: Stickstoffdioxid-Grenzwert auf Straßen auch ohne Autos nahezu erreicht

Marc Bernhard MdB der AfD-Bundestagsfraktion aus Baden-Württemberg, FotoAfD

Der Stickstoffdioxid-Grenzwert im Straßenverkehr erscheint als zu niedrig angesetzt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard, Mitglied im Umweltausschuss des Bundestags, stellt den 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid-Grenzwert als Begründung für Fahrverbote in Frage und fordert, diese Praxis zu beenden: „Entweder die Messstationen messen Mist oder der Grenzwert wurde absichtlich so festgelegt, dass er überschritten werden muss. Beides, sowohl unzuverlässige Messstationen wie auch ein manipulativ festgelegter Grenzwert rechtfertigen in keinem Fall, die von Gerichten verhängten Fahrverbote.“

Bernhard stützt sich dabei auf Pressemeldungen von Anfang November, denen zufolge das Umweltbundesamt eingeräumt hat, dass der Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft ohne Autos zwischen 30 bis 40 Mikrogramm betragen würde, d.h. nur knapp unterhalb des von der EU gesetzte Luftqualitäts-Grenzwertes liege.

„Nach dieser Betrachtung führt jeglicher Straßenverkehr ganz zwangsläufig zu einer Überschreitung des EU-Luftqualitäts-Grenzwertes und im Ergebnis zu einem Fahrverbot”, so Bernhard.

Ausgangspunkt der Einschätzung des Umweltbundesamtes ist eine Messstation in Oldenburg am Rand einer belebten Straße, wo besonders hohe Stickstoffdioxid-Messwerte zu erwarten sind. An zwei Tagen im Jahr 2018 war die Straße an dieser Messstation ganz oder teilweise gesperrt, Ende Juli wegen Bauarbeiten und im Oktober anlässlich eines Marathonlaufes. Ganz ohne Autos wurden an der Messstation am Tag mit der Baustelle Spitzenwerte von zirka 60 Mikrogramm gemessen. Während des Marathonlaufs wurden Werte von über 30 Mikrogramm und mehr gemessen, also nur unwesentlich unterhalb des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm.

Das Umweltbundesamt hält die ermittelten Messwerte für plausibel, da eine Grundbelastung mit Stickstoffdioxid in der Luft immer gegeben sei, auch wenn keine Autos fahren würden. Es gebe auch keinen Anlass für Zweifel oder eine Notwendigkeit, die Messstation auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen.