Verdacht der Interessenkollision und Missachtung der Gesetze.
In einer Kleinen Anfrage fordert die AfD-Bundestagsfraktion Auskunft in Zusammenhang mit der Berufung des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière zum Vorsitzenden der Telekom-Stiftung. De Maizière soll sich dort nach Aussagen des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, „mit seiner Erfahrung und seinem Netzwerk im Bereich der Digitalisierung stark einbringen“. Der Ex-Bundesminister soll darüber hinaus auch beim Ausbau der Infrastruktur beraten.
Die vom ‘Obmann Digitale Agenda’ der AfD-Fraktion, Uwe Kamann, initiierte Anfrage verweist auf Widersprüchlichkeiten bei der Berufung. So soll der Ex-Minister entgegen der geltenden Gesetzeslage am 6. September, d.h. nur sechs Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Amt, eine Tätigkeit aufgenommen haben, die zu seiner bisher ausgeübten Tätigkeit in engem Bezug stehe, wobei auch erwähnt werde, dass er seine dabei erlangten Kenntnisse und Netzwerke einsetzten werde.
Pikant an dem Vorgang ist, dass de Maizière als Minister am 4. Februar 2015 den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Deutschen Bundestag eingebracht habe, in dem Modalitäten beim Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft geregelt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen „Mitglieder der Bundesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, dies der Bundesregierung schriftlich anzeigen.“
Mit der Kleinen Anfrage AfD soll in Erfahrung gebracht werden, ob Thomas de Maizière der Bundesregierung schriftlich angezeigt hat, dass er eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes bei der Deutsche Telekom-Stiftung beabsichtige, und falls dies zutreffend sei, wann er das angezeigt habe.
Die AfD-Fraktion forderte auch Auskunft darüber, warum die Bundesregierung die Beschäftigung des Ex-Bundesministers de Maizière als Vorstand der Deutsche Telekom-Stiftung sowie als Anwalt der Deutsche Telekom nicht ganz oder teilweise untersagt habe, obwohl gemäß § 6b (1) 1. BMinG „die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war.“
Einer Auskunft der Bundesregierung zufolge soll de Maizière die Aufnahme der genannten und weiterer beruflicher Tätigkeiten nur sechs Wochen nach seinem Ausscheiden aus dem Amt angezeigt haben. Die Bundesregierung habe durch die geplanten Tätigkeiten keine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen erkennen können. Es sei lediglich beschlossen worden, die „beabsichtigte rechtsanwaltliche Beratungstätigkeit in den Bereichen nationale, europäische und internationale Telekommunikationsbeziehungen für die Dauer von zwölf Monaten zu untersagen.“ Eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen sei nicht gegeben, weil de Maizière „nur als externer Berater tätig werden wird.“
Uwe Kamann erachtet das als skandalös, „weil die Erarbeitung der Vergaberichtlinien sowie die Versteigerung der 5G-Lizenzen und der Ausbau des Breitbandnetzes anstehen. Hier liegt in jedem Fall eine schwere Interessenkollision vor, zumal Herr de Maizière weiterhin Abgeordneter des Bundestages ist”, so Kamann.