Linke-Antrag gegen diskriminierende Werbung verletzt Gender-Vorgaben

Ronny Kumpf, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt/Pixabay_Pexels_Elionas

“Lies!”-Salafisten könnten sich als Ordnungskraft solcher Missstände annehmen.

Mit Blick auf den Antrag der Fraktion „DIE LINKE/future!“ zum Thema „Diskriminierende Werbung im öffentlichen Verkehrsraum“ kritisiert der Vertreter der AfD, Ronny Kumpf, dass dieser mehrheitlich angenommen wurde, obwohl er eigentlich die eigene Doktrin der Antragsteller verletzte.

So bemängelten die Antragsteller unter anderem Werbung im öffentlichen Verkehrsraum, die, wie sie schreiben, „Frauen auf ihre sexuellen Merkmale reduziert“.

Ronny Kumpf zeigt sich darüber empört und auch ein Stück weit betroffen, denn:

„Die Fraktion DIE LINKE/future! hat in ihrer Begründung den Personen auf besagten Werbeplakaten einfach ein Geschlecht unterstellt, ohne sie zu fragen, als was sie sich tatsächlich identifizieren. So etwas ist den Vorgaben der eigenen Gender-Ideologie zufolge bekanntlich ein Akt der Mikroaggression und eine Diskriminierung aller 213 Gender, die sonst noch infrage gekommen wären (oder sind es schon 342?). Auf jeden Fall hätte so etwas nicht durch die Annahme des Antrages noch belohnt werden dürfen.“

Außerdem, so Kumpf, hätte der Zweck, den der Antrag verfolgt, durch Outsourcing schneller, unbürokratischer und günstiger erreicht werden können: „Es gibt dem Innenminister zufolge in Sachsen-Anhalt sicher 30-50 salafistische Jungs von der ‚Lies!‘-Aktion, deren Anwesenheit die Antragsteller bekanntlich als wichtiges Element der kulturellen Vielfalt sehen. Diese wären aber auch problemlos in der Lage, eine Sondereinheit der Scharia-Polizei auf die Beine zu stellen, um sich zur Zufriedenheit der Antragsteller um die Sache zu kümmern.“ Möglicherweise, so Kumpf, würden diese die Aufgabe sogar ehrenamtlich übernehmen.