Kriminelle Migranten gehören abgeschoben.
Bisher gibt es nach MAZ-Informationen in der Brandenburger Justiz drei Fälle, bei denen elektronische Fußfesseln eingesetzt werden, darunter auch pädophile Wiederholungstäter, allerdings kein einziger straffälliger Zuwanderer. Mit der Fußfessel können die Behörden kontrollieren, ob sich Straftäter nach ihrer Strafe an ihre Auflagen halten.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Offensichtlich gibt es in Brandenburg bei der elektronischen Fußfessel eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: Die deutschen Straftäter und die oft mehrfach wegen sexuellen Übergriffen aktenkundig gewordenen Zuwanderer. Mich wundert es, dass nach all den sexuellen Übergriffen nicht ein einziger straffällig gewordener Zuwanderer in Brandenburg eine Fußfessel trägt. Doch scheint mir die Frage ohnehin reichlich akademischer Natur, denn für mich gehören alle kriminellen Migranten sofort abgeschoben.“