Afghanischer Gewaltverbrecher mit elektronischer Fußfessel ersticht Kind in Asylbewerberheim

Täter hatte Abschiebung auf dem Klageweg verhindert – elektronische Fußfessel völlig sinnlos!

Ein Afghane hat einem Jungen (5) am Sonnabend in einer Asylbewerberunterkunft in Bayern ein Messer in den Hals gestochen. Das Kind starb, seine Mutter wurde schwer verletzt. Wegen schwerer Brandstiftung war der Täter im Jahr 2009 zu fast sechs Jahren Haft verurteilt worden und sollte danach abgeschoben werden. Mostafa J. konnte die Abschiebung auf dem Klageweg aussetzen, musste allerdings eine permanente Fußfessel tragen.

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsichen Landtag, kommentiert: „Waren es nicht mehrere Innenminister, mit de Maizière an der Spitze, die Fußfesseln zum Allheilmittel gegen meuchelnde Mohammedaner hochstilisierten? Doch das traurige Ende eines kleinen Jungen in Bayern zeigt: Dieser Elektrokasten am Knöchel ist völlig sinnlos. Nichts hindert einen derartig ‚Gefesselten‘, in seiner unmittelbaren Umgebung anderen Menschen Schaden zuzufügen. Hindern kann sie nur eine unmittelbare und mit der ganzen Härte des Staates durchgeführte Abschiebung. Ausländische Straftäter haben aus unserem Land zu verschwinden. Sie sind eine Belastung für unsere Gesellschaft und haben mit ihren Verbrechen jede Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland verwirkt.

Das weiterhin stoische Ignorieren dieser Grundessenz, das leider auch in Zukunft zu ähnlichen Vorfällen führen wird, macht Politiker der deutschen Konsensparteien mitschuldig am Tode jedes einzelnen weiteren Opfers.“