Rückgang der Spendenbereitschaft ist nicht der Gleichgültigkeit der Menschen geschuldet.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn führt mit seinem Vorstoß, eine doppelte Widerspruchslösung zur Organspende einzuführen, den gerade erst vorgelegten Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums ad absurdum. Statt der bisherigen – im Koalitionsvertrag festgeschriebenen – sogenannten Einwilligungslösung will Spahn eine Widerspruchslösung, um das – seiner Meinung nach – vorhandene Desinteresse an diesem Thema anzugehen.
Detlev Spangenberg, AfD-Bundestagsabgeordneter sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss im Bundestag erklärt:
„Problematisch hierbei ist, dass im Gegensatz zur allgemeinen Rechtsauffassung hier Schweigen als Zustimmung gewertet würde. Schweigen ist im Handelsrecht aber – mit wenigen Ausnahmen – grundsätzlich als Ablehnung definiert. Somit würde die Organspende zur würdelosen Organentnahme.
Der Rückgang der Spendenbereitschaft ist nicht der Gleichgültigkeit der Menschen geschuldet, sondern durch die immer wiederkehrenden Skandale und Unregelmäßigkeiten bei der Organspende begründet.
Nicht ein neues Prozedere ist somit die Lösung, sondern das Herstellen von Vertrauen bei diesem sensiblen Thema. Es muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die Institution, die die Organe verpflanzt nicht selbst über die Organe verfügen kann. Dagegen muss die Vergabe durch eine völlig unabhängige, nicht von eigenen Interessen geprägten Behörde gesichert sein.
Wenn ein Grundrecht, wie die freie Entscheidung, ausgehebelt werden soll, müssen immer die Alarmglocken läuten. Wehret den Anfängen!“