Wer schützt den Verfassungsschutz vor Missbrauch durch Parteien?

Nikolaus Kramer, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

Wer Bürger beobachten lassen möchte, weil sie auf die Anwendung von Recht und Gesetz pochen, hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts im Sinn.

Zur Forderung von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion imn Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Nikolaus Kramer:

„Die denunzierende Ankündigungsrhetorik der Landesregierung zeigt, wie unter Missbrauch des Verfassungsschutzes die Etablierung einer bürgerlichen Oppositionspartei verhindert werden soll. Wer schützt den Verfassungsschutz vor dem Missbrauch durch die Parteien? Wir werden diese politische Grätsche ausführlich im Innenausschuss thematisieren.

Ich frage mich, ob Frau Schwesig und Herr Caffier mit der von ihnen vorangetriebenen Diskussion womöglich selber die Verfassung verletzen. Wenn hier Bürger beobachtet werden sollen, nur weil sie auf eine konsequente Anwendung von Recht und Gesetz pochen, hat das mit wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Die freiheitlich demokratische Grundordnung hat neben dem Schutz der Menschenwürde auch die Bildung und Ausübung einer Opposition zu gewährleisten.“