Bei aus Neubrandenburg abgeschobenen Afghanen geltendes Recht anwenden

Bei aus Neubrandenburg abgeschobenen Afghanen geltendes Recht anwenden

Bundesinnenminister Seehofer bekommt das Asylchaos nicht in den Griff.

Zum Fall des während des laufenden Asylverfahrens abgeschobenen Afghanen Nasibullah S. erklärt der asylpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in Deutschland wurde durch die verfassungs- und gesetzwidrige Zulassung der massenhaften illegalen Migration durch die Kanzlerin in diesem Bereich faktisch außer Kraft gesetzt. Das ist der eigentliche bis heute fortdauernde Skandal von historischem Ausmaß. Dahinter verblasst die möglicherweise voreilige Abschiebung des Afghanen, der vermutlich über einen sicheren Drittstaat kommend gar nicht hätte einreisen dürfen.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm, ergänzt:

„Dieser Fall zeigt mal wieder, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer das Asylchaos nicht in den Griff bekommt. Die Überlastung der Verwaltung tritt erneut offen zu Tage, und die mangelhafte Kommunikation zwischen Asyl- und Sicherheitsbehörden ist offensichtlich noch immer ein Problem. Es waren genau solche Probleme, die zu dem schrecklichen Terroranschlag von Berlin geführt haben.  Es besteht also nach wie vor dringender Handlungsbedarf.

Das grundgesetzwidrige Agieren der Merkel-Regierung hat unserem Rechtsstaat schweren Schaden zugefügt. Es wird Zeit, dass sich alle Beteiligten wieder an Recht und Gesetz halten. Dafür muss zuerst geklärt werden, ob Nasibullah S. über einen sicheren Drittstaat eingereist ist.  Sollte das der Fall gewesen sein, ist das Asylverfahren unverzüglichen abzubrechen. Rechtsbruch darf nicht belohnt werden.“