Falsche Behauptungen über vermeintliche Zählung von Homosexuellen schaden dem Ruf der Presse.
Am 17. April 2018 erschien in der Ostthüringer Zeitung der Artikel „Für Freiheit in jeder Beziehung – Verband in Gera gegründet“, in dem sinngemäß behauptet wurde, der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner hätte Homosexuelle „zählen“ wollen. Konkret hieß es in besagtem Artikel: „Mit Besorgnis beobachtet die Geraerin (Anm.: gemeint ist Charline Köhler), dass Mitglieder von „Rechts-Außen-Parteien“ zunehmend Minderheiten gegeneinander auszuspielen versuchen. „Da geht es auch gegen Homosexuelle“, ärgert sie sich. Richtig wütend war sie zudem, als der jetzige AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, damals noch im Thüringer Landtag, Schwule und Lesben im Freistaat zählen lassen wollte. „Da habe ich mich in eine andere Zeit zurückversetzt gefühlt“, erzählt Charline Köhler.“
Weil die Behauptung zur Zählung von Schwulen und Lesben eine frei erfundene und absurde war und ist, erwirkte Stephan Brandner, auch Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, eine Unterlassungserklärung und die sofortige Löschung der Falschbehauptung.
„Es kann nicht sein, dass die OTZ derartige Lügen in die Welt setzt – zumal ohne mich etwa dazu befragt zu haben – und meint, damit durchzukommen. Derartiges Vorgehen, das das Gegenteil von ordentlichem Journalismus ist, resultiert aus einem hemmungslosen, angenommenen Kampfauftrag gegen die AfD und ihrer Repräsentanten. Die Verantwortlichen sollten sich darüber bewusst sein, dass sie mit derlei Falschbehauptungen das Ansehen der Presse weiter stark beschädigen. In diesem konkreten Fall erscheint die Bezeichnung als ‚Lügenpresse‘ nicht aus der Luft gegriffen“, kommentiert Brandner den juristischen Erfolg.