Frankfurter Rundschau korrigierte ihre Fakenews über die AfD Hamburg

Unterlassungserklärung der Frankfurter Rundschau bzgl. Verbreitung von Fakenews über AfD Hamburg

Nach Einschaltung eines Presseanwalts gab die FR eine „rechtsverbindliche und strafbewehrte“ Unterlassungserklärung ab.

Die FR hatte Mitte Juni 2018 hatte die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet, die AfD Hamburg hätte eine interaktive Plattform eingerichtet, auf der Lehrer, die im Unterricht gegen die AfD hetzen, gemeldet werden sollten. Diese Falschbehauptung war durch den Hochschullehrer Helmut Däuble, der an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg angehende Lehrer ausbildet, in einem Gastbeitrag aufgestellt worden. Dagegen war die AfD Hamburg über einen Presseanwalt vorgegangen. Inzwischen wurde der Beitrag korrigiert und die FR gab eine „rechtsverbindliche und strafbewehrte“ Unterlassungserklärung ab.

Dazu sagt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf: „Der Pressekodex beginnt mit der Achtung vor der Wahrheit. Seriöser Journalismus muss sich daran orientieren und darf sich nicht in Fake News verlieren wie hier die Frankfurter Rundschau. Weder existiert eine Plattform, wie es die Frankfurter Rundschau behauptet, noch ist eine solche in der behaupteten denunziatorischen Art geplant. Dass ausgerechnet ein Hochschullehrer und Lehrerausbilder solche Falschaussagen in den Medien verbreitet, zeigt, dass es dem Autor einzig um das Diskreditieren der AfD ging – kein gutes Vorbild für angehende Lehrer. Die AfD und die AfD-Fraktion werden auch in Zukunft auf die Einhaltung des Pressekodex hinwirken.“