Mit der Richtigstellung und der Unterlassungserklärung ist es nicht getan.
Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat gegen den „Zeit“-Reporter Moritz von Uslar Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede und der Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens erstattet und Strafantrag gestellt.
Von Uslar hatte in einem Interview den Vizepräsidenten Wolfgang Kubicki (FDP) mit der offenbar erfundenen Äußerung zitiert, er habe aus der AfD-Fraktion den Zwischenruf gehört, „man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht“. „Zeit online“ musste inzwischen zugeben, dass Kubicki dies jedenfalls so nicht gesagt hatte.
Die Zeit online GmbH, die Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und der Autor Moritz von Uslar persönlich hatten dazu eine von der AfD-Bundestagsfraktion geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Abgeordnete Stephan Brandner, Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, begründet die Strafanzeige gegen Moritz von Uslar:
„Mit der Richtigstellung und der Unterlassungserklärung ist es nicht getan. Herr von Uslar hat das Interview selbst geführt und daher offenbar bewusst eine nachweislich falsche und unwahre Behauptung verbreitet, um die AfD-Fraktion zu diskreditieren. Diese ehrenrührige und verleumderische Falschbehauptung ist geeignet, das öffentliche Wirken der AfD-Abgeordneten zu erschweren und sie in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und verächtlich zu machen. Die Abgeordneten der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden weder jetzt noch künftig derartige mutmaßlich kriminelle Machenschaften hinnehmen und jeden zur Verantwortung ziehen, der gegen uns hetzt und frei erfundene Behauptungen in die Welt setzt. Und das gilt auch und vor allem für Vertreter der selbsternannten Qualitätspresse.“